Bei der Summe sind Fördermittel in Höhe von 2,1 Milliarden Euro enthalten, mit denen der Freistaat die Sanierung von Denkmalen unterstützt hat. Darüber hinaus wurden in landeseigene Kulturbauten weitere 1,5 Milliarden Euro direkt investiert.
Bereits im vergangenen Jahr hat der Freistaat die Regeln für die Denkmalförderung so geändert, dass insbesondere auch Notsicherungen besser unterstützt werden können - auch in Fällen, bei denen Arbeiten an Baudenkmalen notwendig werden, bei denen kein Eigentümer greifbar ist, der seiner denkmalrechtlichen Erhaltungspflicht nachkommt. In solchen Fällen können die unteren Denkmalschutzbehörden selbst eine Förderung beantragen, um qualifizierte Sicherungsmaßnahmen vorzufinanzieren, die mittelfristig die Erhaltung des Denkmals sichern.
In Sachsen gibt es rund 7.500 technische Denkmale: Bergbauliche Anlagen, frühe Fabrikbauten wie Spinnereien, Gießereien oder Maschinenbauanstalten, aber auch Talsperren und Eisenbahnanlagen.
Quelle/Mehr Informationen: Sächsisches Ministerium für Regionalentwicklung, sachsen.de, Pressemitteilung vom 12. August 2020