Mecklenburg-Vorpommern: Umwandlungsgenehmigungs-LVO soll angestammte Wohnbevölkerung schützen

August 2024

Am 30. Juli 2024 trat die Umwandlungsgenehmigungs-Landesverordnung (UmwLVO M-V) in Kraft. Die Verordnung bestimmt, dass in sogenannten Milieuschutzgebieten Wohnungseigentum oder Teileigentum an Wohngebäuden nur noch mit Genehmigung der Gemeinde begründet werden darf und schützt vorhandene Wohnungsbestände. "Wir wollen etwas gegen die Verdrängung von gewachsenen Strukturen der angestammten Bevölkerung tun", betont Landesbauminister Christian Pegel. 
"Bei Milieuschutzgebieten handelt es sich um ein städtebauliches Instrument. Die Gemeinde kann Gebiete festsetzen, in denen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen erhalten werden soll. Dabei geht es darum, in einem intakten Gebiet die Wohnumgebung zu sichern und dadurch die Bevölkerungszusammensetzung vor unerwünschten Veränderungen zu schützen, etwa durch die Umwandlung von Mietwohnungen in Zweitwohnungen oder sogar Ferienwohnungen", erklärt Pegel.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung Nr. 268 vom 27. Juli 2024