Im August 2018 hatten Umweltminister Dr. Backhaus und die Vorsitzenden der BDEW-Wasserwirtschaft M-V und KOWA M-V die Gemeinsame Erklärung zur Verminderung der Phosphoreinträge aus öffentlichen Kläranlagen der Größenklassen 1 bis 3 in die Gewässer Mecklenburg-Vorpommerns unterzeichnet.
Ziel dieser Gemeinsamen Erklärung war und ist es, bei den Kläranlagen mit Reinigungskapazitäten bis zu 10.000 Einwohnerwerten (GK 1-3), für die bisher keine bundeseinheitlichen Anforderungen an die Phosphorelimination gestellt werden, die Reinigungsleistung beim Parameter Phosphor durch Optimierungs- oder investive Maßnahmen weiter zu verbessern. Etwa 40 Kläranlagen dieser Größenordnung mussten zu diesem Zeitpunkt unter Berücksichtigung der konkreten Gewässersituation bereits erhöhte Anforderungen einhalten.
Eine erste Auswertung, welche Aktivitäten unter dem Dach der Gemeinsamen Erklärung seit August 2018 begonnen oder zum Abschluss gebracht werden konnten, zeigt bereits positive Ergebnisse:
In den Jahren 2018/2019 wurde auf 8 Kläranlagen eine Phosphorelimination in Betrieb genommen. Außerdem wurden 4 Kläranlagen stillgelegt und das Abwasser wird nun zu Kläranlagen mit einer Phosphor-Elimination übergeleitet.
In 2020 wurden bereits fertiggestellt bzw. sind in Planung oder Bau:
Nachrüstung von 13 Anlagen zur Phosphorelimination,
Die konkreten Frachtreduzierungen werden sich in den nächsten Jahresberichten der Kläranlagen auch zahlenmäßig niederschlagen, so das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt.
Zur fachlichen Unterstützung dieses Verbesserungsprozesses hat der DWA Landesverband Nord-Ost das Thema "Phosphorelimination in Kläranlagen" im Fortbildungsprogramm des Betriebspersonals im Rahmen der DWA-Kläranlagen-Nachbarschaften verankert und behandelt dieses Thema auch regelmäßig während seiner Fachveranstaltungen.
Und auch die Professur Wasserwirtschaft der Universität Rostock hat wie zugesagt den bisherigen Prozess fachlich unterstützt.
Seit 2018 wurden rund 300.000 Euro Fördermittel zur Verbesserung der Phosphorelimination durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt zur Verfügung gestellt. Weitere 2 beantragte Vorhaben sind für eine Förderung in Höhe von rd. 388.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen.
"Da es bei den Maßnahmen, die im Rahmen der ‚Gemeinsamen Erklärung‘ realisiert werden, nicht um die Einhaltung gesetzlich schon vorgeschriebener Anforderungen geht, sondern um ein freiwilliges Mehr an Gewässerschutz, hat diese Initiative Vorbildfunktion auch für andere Bereiche, die maßgeblichen Einfluss auf die Gewässerqualität haben.", so Minister Dr. Backhaus. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Pressemitteilung vom 25. August 2020