Die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern haben als zuständige Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit, den Gemeinden an ihren Ortsschildern ergänzende Hinweise wie beispielsweise „staatlich anerkannter Erholungsort“ zu gestatten. Jetzt wurde der entsprechende Erlass des Verkehrsministeriums erweitert (Erlass über Zusatzzeichen zum Zeichen 310 „Ortstafel“ und zum Zeichen 385 „Ortshinweistafel“). Neu ist, dass nun auch nach einer entsprechenden Anerkennung der Zusatz „staatlich anerkannter Tourismusort“ genutzt werden kann. „Die zusätzlichen Hinweise an den Ortsein- und -ausgängen geben Urlaubern und Tagesausflüglern eine gute Orientierung zu den attraktiven Regionen in Mecklenburg-Vorpommern.
In Mecklenburg-Vorpommern haben bisher 70 Städte und Gemeinden eine staatliche Anerkennung nach dem Kurortgesetz erhalten. Davon wurden zwei als Heilbad, fünf als Seeheilbad, drei als Luftkurort, zwei als Kneipp-Kurort, 26 als Seebad und 33 als Erholungsort prädikatisiert.