Sozialministerin Stefanie Drese kündigte am 11. Juni 2020 an, das Inkrafttreten des 2. Abschnitts des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschieben zu wollen. Der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag hatten sich für eine zeitliche Streckung des Gesetzesvorhabens ausgesprochen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass das Corona-Krisenmanagement in den letzten Wochen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte Ressourcen in einer Größenordnung gebunden habe, die zur teilweisen Aussetzung des begonnenen Prozesses zur Neustrukturierung der Beratungslandschaft führten.
Bereits in der vergangenen Woche wurde die Verbandsanhörung zu einem Gesetzentwurf eingeleitet. Dieser hat neben notwendigen Änderungen der Landesausführungsgesetze SGB IX und SGB XII die Verschiebung des Inkrafttretens des 2. Abschnitts des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes zur Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung auf dem 1. Januar 2022 (statt bisher am 1. Januar 2021) zum Gegenstand. „Geplant ist, einen Gesetzentwurf mit dieser Zielstellung im Spätsommer dem Landtag zur ersten Lesung zuzuleiten“, so Drese.
Quelle und weitere Informationen: Internetportal Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung, PM Nr.117 vom 10.06.2020, Link Pressemitteilung