Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat einen Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau der Windkraft erarbeitet. Dieser wurde dem Kabinett am 25.10.2022 vom Klimaschutzministerium vorgelegt.
Windenergieanlagen werden in aller Regel durch Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zugelassen. Diese Genehmigungen erfolgen durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU). Die Genehmigungsverfahren schließen Verwaltungsentscheidungen aus anderen Rechtsbereichen mit ein, auch wenn hierfür an sich andere Behörden zuständig sind.
Sollte der Gesetzesentwurf noch in diesem Jahr vom Landtag beschlossen werden, könnte er zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Quelle/Weitere Informationen: MV Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Pressemitteilung Nr. 323/2022 vom 25.10.2022