Mecklenburg-Vorpommern: Entwurf zum Tariftreue- und Vergabegesetz diskutiert

Juli 2023

Im Landtag ist am 10. Mai 2023 der Entwurf zum Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. Im Mittelpunkt steht dabei die Regelung, dass Vergaben künftig nur noch an solche Unternehmen gehen sollen, die für den Auftrag mindestens Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen sowie geltende Mindestarbeitsbedingungen gewährleisten.

Neu: „Zwei-Umschlag-Verfahren“
Das bisherige Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) soll durch ein Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) ersetzt werden. Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz soll im Herbst in Kraft treten. Durch Rechtsverordnung soll dann ein „Zwei-Umschlag-Verfahren“ eingeführt werden. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, zunächst eine Angebotsprüfung und qualitative Wertung des eingereichten Angebotes durchzuführen, ohne im ersten Schritt den Angebotspreis zu kennen.

Weitere Regelungen betreffen untern anderem die Einhaltung repräsentativer Tarifverträge und die Übertragung tariflicher Kernarbeitsbedingungen. Der Gewährung von Arbeitsbedingungen nach einem repräsentativen Tarifvertrag kommt grundsätzlich der Vorrang zu. Fehlt es an einem solchen Tarifvertrag, sind ersatzweise die durch Rechtsverordnung festgelegten Arbeitsbedingungen auf der Grundlage von Branchentarifverträgen maßgeblich.

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Pressemeldung Nr.138/23, 10. Mai 2023


Tariftreue- und Vergabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern beschlossen

Am 27. Juni 2018 hat der Landtag Mecklenburg Vorpommern dem Regierungsentwurf des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (TVgG - M-V) zugestimmt (Beschlussempfehlung und Bericht zum Entwurf des neuen Vergabegesetzes). Ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE wurde abgelehnt. Der vergabespezifische Mindestlohn wird demnach auf 9,54 Euro gesetzt und soll künftig regelmäßig entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung dynamisch nach oben angepasst werden. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass ab 1. Januar 2019 bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Unterschwellenbereich die VOL/A durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) abgelöst wird.
Quelle/Weitere Informationen: Landtag Mecklenburg-Vorpommern 27. Juni 2018