Seit gut einem halben Jahr ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft. Es ermöglicht Ausländern, die schon lange mit einer Duldung in Deutschland leben und gut integriert sind, den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe für 18 Monate. Auch Ausländer in M-V profitieren davon. Das neue Gesetz zeige im Land schon nach kurzer Zeit Wirkung: Bis zum 30. Juni haben bereits 1.078 Ausländer einen Antrag auf das neue Chancen-Aufenthaltsrecht gestellt. 492 davon wurden bewilligt, so Innenminister Christian Pegel.
Gründe der Ablehnungen seien oft, dass Antragsteller nicht seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet oder gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Als weitere Gründe sind führte der Innenminister u.a. falsche Angaben über die Identität an.
Das Gesetz ermöglicht, dass Menschen, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, Pressemeldung Nr.144/2023, 18. Juli 2023