Im Kabinett wurde am 20. Dezember 2022 der erste Anpassungsschritt in der Kommunalbesoldungsverordnung vorgestellt. Neben der Anpassung der Vergütung der Landräte wird aufgrund von Anregungen während der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände auch die der Stellvertreter der Landräte verändert sowie eine Regelung für Bürgermeister der touristischen Zentren praxisgerechter ausgestaltet. Das Land setze damit eine Anpassung der Besoldung um, die den Landräten nach der Kreisgebietsreform bereits langfristig avisiert worden waren. Die Kommunalbesoldungsverordnung stuft Bürgermeister und Landräte je nach Einwohnerzahl der Stadt beziehungsweise des Landkreises in unterschiedliche Besoldungsstufen ein, so Innenminister Pegel. Die Stellvertreter der Landräte folgten diesen Einstufungen in einem festgelegten Abstand.
Für Bürgermeister der touristischen Zentren wie Heringsdorf, Binz oder Zingst gibt es bereits bisher eine Regelung, dass bei sehr hohen Gästezahlen die dadurch für die Bürgermeisterarbeit praktisch der Einwohnerzahl einer größeren Stadt gleichkommende Besoldungsstufe greifen kann.
Das Kabinett billigte mit der neuen Verordnung, dass das Innenministerium im kommenden Jahr in einer Arbeitsgruppe mit den kommunalen Spitzenverbänden die Bürgermeistervergütungen überprüfen und damit einen zeitnahen zweiten Anpassungsschritt vorbereiten werde.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, Pressemitteilung Nr.259/2022 vom 20. Dezember