Inzwischen sehen alle Bundesländer eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken vor. Bund und Länder empfehlen dringend, Schutzmasken zu tragen – vor allem im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und beim Einkauf im Einzelhandel (Bund-Länder-Beschluss vom 15.07.2020, PDF). Sie könnten das Risiko von Infektionen verringern. Eine bundesweite Pflicht zum Tragen von Schutzmasken gibt es vorerst nicht.
Nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts kann neben dem Abstandhalten von mindestens 1,5 Metern das Tragen sogenannter nicht-medizinischer Alltagsmasken oder Community-Masken das Risiko von Infektionen reduzieren. Insbesondere schützen sie andere, wenn der Träger mit dem Coronavirus infiziert sein sollte.
Einen Überblick über die regionalen Regelungen zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesländer.
In der Öffentlichkeit gilt wie bisher ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt, den Weg zur Arbeit nicht mit Bus und Bahn zurückzulegen. Wer darauf angewiesen ist, solle die geltenden Hygieneregeln noch bewusster beachten:
Zusätzlichen Schutz böten persönliche Verhaltensmaßnahmen, die jeder ÖPNV-Nutzer in eigener Verantwortung ergreifen kann, um sich selbst und andere vor einer Infektion zu schützen. Auch sei es vor allem wichtig, Abstand zu halten: beim Ein- und Aussteigen und bei der Auswahl des Sitzplatzes. Auch sollte auf unnötige Fahrten verzichtet und die Hauptverkehrszeit gemieden werden. Quelle/Weitere Informationen: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 23. April 2020