LG München: Keine Nutzung der Bodenrichtwertsammlung des Gutachterausschusses für kommerzielle Zwecke

Januar 2019

Eine Stadt muss es nicht dulden, dass Firmen die von ihr ermittelten Bodenrichtwerte kommerziell nutzen. Das Landgericht München gab einer Klage statt, mit der das städtische Bewertungsamt einem Berliner Unternehmen genau das verbieten wollte: Die "Gesellschaft für kartografische Abdruck- und elektronische Vervielfältigungsrechte" (Geka) hatte den Datensatz bei der Stadt gekauft und die Werte dann in eine eigene Datenbank eingespeist. Das durfte sie nicht, hat das Landgericht München am 23. März 2018 entschieden (LG München, Az. 37 O 2194/17). Quelle: www.gesetze-bayern.de