In Sachen Digitalisierung ist in den Kommunen in den letzten Jahren viel passiert. 60 Prozent der Städte und Gemeinden sagen, dass es bei ihnen zuletzt Fortschritte bei der Digitalisierung gab. Die Akzeptanz und die Veränderungsbereitschaft insgesamt muss aber noch besser genutzt werden, fordert der Kommunalrechtsexperte Oliver Junk.
So sind z. B. die Vorgaben in den Kommunalverfassungen der Länder zur digitalen Gremienarbeit derzeit uneinheitlich. Spürbar sei aber eine Öffnung, so der Experte. Zwei Länder im Vergleich: in Niedersachsen sind weitgehend Hybridsitzungen für Rats- und Ausschusssitzungen möglich - immer vorausgesetzt, dass diese Sitzungsform durch die Hauptsatzung zugelassen ist. Im Land Sachsen-Anhalt dagegen fand bislang noch keine Hybridsitzungen (auch nicht für Ausschüsse) statt. Für „informelle“, vorbereitende Gremien sind die hybriden Sitzungsformen schon heute denkbar.
Die Kommunen haben bei der Implementierung digitaler Ratsarbeit unter anderem folgende Herausforderungen zu bewältigen:
Differenzierte Regelungen der Landesgesetzgeberzu digitalen Gremiensitzungen,
insbesondere zu:
Weitere Informationen/Quelle: Kommunal.de, Beitrag "Leitfaden zur Digitalisierung der Ratsarbeit", 7. Novembver 2022