Leistungen für Bildung und Teilhabe – AV-BuT wird angepasst

Juli 2013

Mit dem Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 7. Mai 2013 wurden einige, die Umsetzung des Bildungs-und Teilhabepaketes betreffenden Rechtsvorschriften mit Wirkung zum 1. August 2013 geändert.
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen und nach Prüfung der fachlichen Anspruchsvoraussetzungen im Schulbereich werden die Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach den §§ 28, 29, 30 SGB II und den §§ 34, 34a, 34b SGB XII (AV-BuT) beim Antragsverfahren, bei der Schülerbeförderung, der sozialen und kulturellen Teilhabe sowie bei der nachträglichen Erstattung von Leistungen zum 1. August 2013 angepasst. Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales von Berlin, Newsletter "Vorschriftensammlung zum Berliner Sozialrecht" vom 19.07.2013