Die Kommission hat am 23. September 2021 ein Aufforderungsschreiben an die Bundesrepublik Deutschland gesendet, weil sie das neue Kartenformat für Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen (Verordnung (EG) Nr. 1030/2002) nicht bzw. nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Zur Verhinderung von Fälschungen wurde die Verordnung im Jahr 2017 geändert und Aufenthaltstitel in Kartenform mit verbesserten Sicherheitsmerkmalen eingeführt, die auf biometrischen Daten beruhen. Deutschland stellt in bestimmten Fällen noch immer Blaue Karten EU und Karten für unternehmensinterne Transfers in Aufkleberform aus, mit unbegrenzter Gültigkeit zur Vermeidung außergewöhnlicher Härten. Der Aufkleber enthält keine Gesichtserkennungs- oder Fingerabdruckdaten und erschwert die Überprüfung der Identität des Inhabers. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der EU-Kommission zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln. Quelle/Weitere Informationen: EU-Aktuell vom 23. September 2021