Die neue Broschüre des NRW-Landwirtschaftsministeriums"LEADER UND VITAL.NRW – Zwei Erfolgsmodelle für den ländlichen Raum in Nordrhein-Westfalen"stellt sechzig geförderte Best-Practice-Projekte aus dem europäischen Förderprogramm LEADER und dem Landesförderprogramm VITAL.NRW vor. In zahlreichen Regionen Nordrhein-Westfalens spiegeln die Projekte die vielfältigen Möglichkeiten der Regionalentwicklung wider. Diese reichen von der Vermittlung generationenübergreifender Hilfe im Alltag zum Beispiel in der Eifel bis hin zu einer digitalen Kommunikationsplattform für Dörfer im Mühlenkreis Minden-Lübbecke.
"Die beiden Programme sind wichtige Bausteine in der Strategie der Landesregierung für eine selbstbestimmte, nachhaltige Entwicklung der ländlichen Regionen. Ländliche Räume leben von tatkräftigen Bürgerinnen und Bürger, die die Zukunft ihrer Heimat gemeinsam in die Hand nehmen. Die ländlichen Räume zwischen Rhein und Weser sind so vielfältig wie unser Land insgesamt", erklärte Ministerin Heinen-Esser.
Jede der 28 LEADER- und neun VITAL.NRW-Regionen hat spezifische Stärken. Im Vordergrund stehen notwendige Anpassungen an den demografischen Wandel, die Grundversorgung ländlicher Orte oder die Erfordernisse der zunehmenden Digitalisierung. Heinen-Esser: „Die beiden Förderprogramme zeichnen sich dadurch aus, dass sie statt vorgefertigter Förderbausteine die Möglichkeit bieten, passgenaue individuelle Lösungsansätze zu erarbeiten und zu unterstützen."
In der aktuellen EU-Förderperiode werden im Rahmen von LEADER und VITAL.NRW mehr als 90 Millionen Euro aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung ländlicher Räume (ELER) investiert. Bis heute wurden damit etwa tausend Projekte zur Steigerung der Wirtschaftskraft und der Lebensqualität in ländlichen Gemeinden angestoßen oder bereits umgesetzt.
Die neue Broschüre ist abrufbar und bestellbar unter: https://url.nrw/BroschLEADER
Quelle/Weitere Informationen: NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 7. Januar 2021