Nach der landesweiten Kontrollaktion gegen Miet-Missstände am 6. Juni 2023 in Wohnungsbeständen mehrerer Unternehmen hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die Ergebnisse ausgewertet. Das Ergebnis der Kontrollen zeigt erhebliche Mängel – unter anderem Brandschutzmängel, defekte Heizungsanlagen und Rattenbefall. Unmittelbar nach den Kontrollen wurden bereits ordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet. An der vom Ministerium initiierten Kontrollaktion beteiligten sich die Städte Bergneustadt, Castrop-Rauxel, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Herford, Herne, Kamen, Lemgo, Radevormwald und Werl. In Hagen haben die Überprüfungen aus organisatorischen Gründen bereits früher stattgefunden.
Insgesamt wurden in zwölf Städten 101 Gebäude ins Visier der Behörden genommen. Die ausgewerteten Ergebnisse der landesweiten Aktion offenbaren unter anderem folgende Mängel in den kontrollierten Gebäuden: Brandschutzmängel wie fehlende oder defekte Rauchmelder und abgelaufene Feuerlöscher, defekte Haustüren, defekte Fenster, defekte Beleuchtung, beschädigte Elektroleitungen. Zudem vorgefunden wurden Schäden in den Eingangsbereichen, zum Beispiel beschädigte Briefkästen und Klingelanlagen, sowie durchfeuchtetes Mauerwerk mit Schimmelbildung, beispielsweise durch eindringendes Wasser vom Dach aus. Weiterhin festgestellt wurden defekte Aufzugs- und Heizungsanlagen, Schäden an Fassaden, Rattenbefall und Vermüllung im Außenbereich. Zahlreiche leerstehende Wohnungen sind durch Vandalismus und starke Verkotung stark beschädigt und benötigen dringende Sanierungen.
Die Kontrollen zeigen zudem, dass es in Teilen nicht nur einzelner Instandsetzungen bedarf, sondern an vielen Stellen auch eine grundlegende Sanierung der Gebäude erforderlich ist. Unmittelbar nach der Aktion wurden zahlreiche ordnungsrechtliche Verfahren zur Beseitigung der Missstände eingeleitet. In diesem Zusammenhang wurden bereits insgesamt 680.000 Euro Zwangsgelder angedroht. In bereits laufenden Verfahren wurden zudem Zwangsgelder in Höhe von rund 220.000 Euro festgesetzt.
Mit der Landesbauordnung und dem Wohnraumstärkungsgesetz hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Kommunen zudem Werkzeuge an die Hand gegeben, um die Missstände in den Griff zu bekommen.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat 2018 mit den betroffenen Kommunen einen regelmäßigen Austausch initiiert, um gemeinsam gegen Missstände vorzugehen. Bei den Treffen mit den Belegenheitskommunen werden aktuelle Sachstände und Entwicklungen ausgetauscht und das weitere Vorgehen besprochen. Das Ministerium unterstützt die Kommunen zudem dabei, die Instrumente des Wohnraumstärkungsgesetzes und der Landesbauordnung wirksam einzusetzen.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 16. Juni 2023