Am 3. März 2020 hat das Landeskabinett einen Entwurf zur Änderung der Landesdüngeverordnung verabschiedet, durch die nitratbelastete Gebiete auf Basis neuer Erkenntnisse stärker differenziert werden sollen. Erforderliche weitergehende Maßnahmen zum Grundwasserschutz sollen dort ergriffen werden, wo die Belastungsquellen sind. Nötig seien zielgenaue statt pauschaler Anforderungen, so Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Der Entwurf wird nun den Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden zur Stellungnahme übersandt. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für Anfang April vorgesehen.
Grundlage für die Anpassung der Düngeverordnung sind unter anderem die mittlerweile vorliegenden aktuellen Monitoringergebnisse zur Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasser-Körper. Demnach wird sich infolge der an vielen Stellen feststellbaren Verringerung der Nitratkonzentrationen auch die künftige Einstufung vieler Grundwasserkörper ändern.
Auf Basis dieser Ergebnisse, der laufenden Überprüfung der Grundwassermessstellen sowie zusätzlicher Modellierungen wird mit der Anpassung der Landesdüngeverordnung nunmehr eine neue Kulisse skizziert, die eine stärkere Binnendifferenzierung bei der Betrachtung und Bewertung der Grundwasserkörper vornimmt. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, Pressemitteilung vom 3. März 2020