Landesregierung NRW beschließt Anpassung des Landesabfallgesetzes und Umbenennung in Landeskreislaufwirtschaftsgesetz

März 2019

Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung – die Landesregierung will mit der am 26. März 2019 vom Kabinett beschlossenen Anpassung des Landesabfallgesetzes den effizienten Umgang mit wertvollen Ressourcen weiter ausbauen und eine immer stärkere Nutzung von Abfall als Rohstoffressource unterstützen. Kommunale Abfallwirtschaftskonzepte sollen fortan stärker als bisher Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung schaffen. Um dies zu betonen, soll das "Landesabfallgesetz" in Anlehnung an das Bundesrecht fortan die Bezeichnung "Landeskreislaufwirtschaftsgesetz" erhalten.

"Durch das Betrachten der gesamten Wertschöpfungskette von der Sammlung und Sortierung bis hin zur Verwertung können auch erhebliche Klimaschutzpotenziale realisiert werden", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. "Um diesem Anspruch auf Landesebene Rechnung zu tragen, müssen die Kommunen bei den Bürgerinnen und Bürgern für mehr Abfallvermeidung und das Recycling vor Ort werben und entsprechende Strukturen, wie zum Beispiel Reparaturnetzwerke, Tauschbörsen oder Gebrauchtwarenkaufhäuser fachlich, organisatorisch oder finanziell unterstützen."

Der Gesetzentwurf enthält auch eine Klarstellung, dass Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Abfallvermeidung grundsätzlich über Entsorgungsgebühren abgerechnet werden können. Aufgrund zunehmender Einspareffekte durch die Abfallvermeidung geht die Landesregierung derzeit jedoch nicht davon aus, dass die zuständigen Behörden von dieser Option umfassend Gebrauch machen werden. Ferner sieht der Gesetzentwurf eine deutliche Straffung des Gesetzes und Streichung von Doppelregelungen vor. Quelle: NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 27. März 2019