In den 89 Städten und Gemeinden der neuen Gebietskulisse darf nun die Neuvertragsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent übersteigen. Bezogen auf die Einwohnerzahl repräsentieren diese rund 36 Prozent der Bevölkerung. Von den zuvor 68 Gemeinden in der bisherigen Gebietskulisse fallen 31 weg und 52 kommen neu hinzu. Dazu hatte ein Gutachterbüro umfangreiche Daten aller 1.101 Gemeinden ausgewertet.
"Klar ist: Mit der Mietpreisbremse können wir Mietsteigerungen dämpfen. Sie löst aber nicht das eigentliche Grundproblem des Wohnraummangels, sondern mildert nur dessen Symptome", betonte Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Deshalb müssten Restriktionen im Mietrecht und Eingriffe in den freien Markt stets gut abgewogen werden, um einerseits Mieter zu entlasten, andererseits aber auch die Wirtschaftlichkeit aus Vermietersicht zu wahren. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 26. Mai 2020