Land Berlin vergibt Erbbaurechte für Einfamilienhausgrundstücke an soziale Träger

März 2023

Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Berlin hat den Verkauf landeseigener Liegenschaften deshalb gestoppt und vergibt Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht.
Durch die Vergabe von Erbbaurechten soll auf unbebauten und bislang ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken eine neue, gemeinwohlorientierte Nutzung durch soziale Träger realisiert werden. Am 1. März 2023 startete dazu das dritte Interessenbekundungsverfahren für soziale Träger.

Im Jahr 2021 wurde erstmals ein Interessebekundungsverfahren zur Vergabe landeseigener Einfamilienhausgrundstücke an soziale Träger durchgeführt. Nach der zweiten Vergaberunde 2022 sollen dieses Jahr erneut ca. 40 Einfamilienhausgrundstücke zur Vergabe im Erbbaurecht ausgeschrieben werden. Für das dritte Interessenbekundungsverfahren sind alle Informationen zum Verfahren, den konkreten Grundstücken und wie man an dem Interessenbekundungsverfahren teilnehmen kann unter https://www.ligaberlin.de/Aktuelles-1016778.html zur Verfügung gestellt worden.
Für Fragen und Auskünfte zum Verfahren steht das Team der Netzwerkagentur GenerationenWohnen zur Verfügung unter: interessenbekundung@stattbau.de

Quelle/Weitere Informationen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Pressemitteilung vom 1. März 2023