Zerstörerische Wassermassen durch Starkregen im vergangenen Sommer im Saarland haben Fragen der Absicherung und Vorsorge wieder in den öffentlichen Fokus gerückt. "Im Nachgang dieser Unwetter, die enorme Schäden an Wohnhäusern und kommunaler Infrastruktur verursacht hatten, haben wir unsere Anstrengungen im Vorsorgebereich nochmals verstärkt. Zentrales Element unserer Strategie ist es, den Bürgern Informationen über ihr eigenes Risiko an die Hand zu geben, damit sie selbst aktiv werden können, und gleichzeitig Hochwasserschutzmaßnahmen dort, wo die Gemeinde es für notwendig erachtet, auch finanziell zu unterstützen. Dies betrifft die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, eine neue Förderrichtlinie für kommunale und private Hochwasserschutzmaßnahmen, die Fortsetzung unserer Elementarschadenkampagne und die Förderung dreier Pilotprojekte zu Starkregenvorsorgekonzepten", erklärte der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost, am 19. März 2019 in der Landespressekonferenz.
Im Gegensatz zu Überschwemmungen, die infolge langer Regenperioden in Gewässernähe entstehen, könne man Überflutungen durch Starkregen kaum vorhersehen. Bei Wolkenbrüchen kann die Kanalisation die Wassermassen, die in sehr kurzer Zeit aufkommen, nicht unbegrenzt aufnehmen. Hohe Schäden seien häufig die Folgen.
Neben den Vorsorgeaktivitäten jedes Einzelnen ist die Unterstützung der Kommunen unverzichtbar. Das Umweltministerium hat das Pilotprojekt "Starkregenvorsorgekonzepte"auf den Weg gebracht und finanziell gefördert, das den Städten und Gemeinden geeignete Instrumente zur Starkregenvorsorge aufzeigen soll. Dabei wurden exemplarisch drei kommunale Starkregenkonzepte in den Gemeinden Eppelborn, Sulzbach und Wadern mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad erstellt. Derzeit werden auf dieser Grundlage in einer vergleichenden Studie Empfehlungen für Kommunen erarbeitet, die im April vorgestellt werden.
Die Starkregenvorsorgekonzepte setzen sich aus drei Bausteinen zusammen:
Der wichtigste Konzept-Baustein sind die Starkregengefahrenkarten, die die Kenntnisse über die Abflusswege des Wassers bei einem extremen Starkregenereignis vermitteln. Sie nutzen damit Kommunen und Bürgern gleichermaßen.
Die Kommunen können mit den Informationen Vorsorge betreiben und zur Risikominimierung beitragen, z. B. in der Bauleitplanung, in der Gefahrenabwehr, bei der Ver- und Entsorgung (Stichwort: kritische Infrastruktur).
Die Bürger werden in die Lage versetzt, die eigene Betroffenheit aus den Starkregengefahrenkarten zu erkennen und haben damit die Möglichkeit, Vorsorgemaßnahmen zum individuellen Schutz vorzunehmen (baulicher Objektschutz, Elementarschadenversicherung, Verhaltensvorsorge). Minister Jost: "Mittels Starkregengefahrenkarten können sich Kommunen und Bürger auf den Starkregenfall vorbereiten, indem sie Abflusswege erkennen, freihalten und zur gefahrlosen Ableitung neue Abflusswege schaffen. Diese Vorsorge ist uns wichtig. Deshalb stecken wir Arbeit und Geld in Konzepte und Maßnahmen."
Um die Maßnahmen im Hochwasser- und Starkregenmanagement noch besser lenken zu können, hat das Umweltministerium eine Förderrichtlinie erarbeitet, die Mitte des Jahres verabschiedet werden soll. Der Fokus der Förderung liegt auf konzeptionellen Maßnahmen wie die Erstellung der kommunalen Hochwasser-/Starkregenvorsorgekonzepte sowie baulichen Maßnahmen, etwa der Schaffung von Rückhalteräumen. Außerdem soll die gesetzlich geforderte hochwassersichere Nachrüstung von Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten durch Private gefördert werden. Ziel ist die Nachrüstung von 500 Öltanks pro Jahr, die Bagatellgrenze beträgt 1000 Euro.
Für betroffene Bürger soll zudem eine bessere Versicherbarkeit im Rahmen einer Elementarschadenversicherung erreicht werden. Zu diesem Zweck erarbeitet das Ministerium zurzeit ein Konzept in Anlehnung an den "Hochwasserpass", der das individuelle Überschwemmungsrisiko dokumentiert. Ziel ist es, bei "Problemfällen" (keine Versicherbarkeit oder unverhältnismäßig hohe Prämien) abweichend von pauschalen Risikoeinstufungen eine individuelle Risikobeurteilung zu ermöglichen und im Einzelfall prämienwirksame Maßnahmen zur Minderung des Risikos vorzuschlagen. Entsprechende Einzelgutachten will das Ministerium fördern, um damit Bürgern, die bisher von Versicherern abgelehnt wurden oder sehr hohe Prämien zahlen mussten, bessere Möglichkeiten der Absicherung zu eröffnen. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes, Pressemitteilung vom 25. März 2019