Das Bundesumweltministerium (BMU) baut die Förderung des Klimaschutzes in Kommunen weiter aus. Um die Strukturentwicklung in den Kohlerevieren zu unterstützen, können Antragsteller aus den betroffenen Regionen ab sofort eine um bis zu 15 Prozentpunkte erhöhte Förderquote erhalten. Ebenfalls neu: die optimierte Erfassung von Deponiegasen, die in Deponien mit Siedlungsabfällen entstehen.
Förderanträge können vom 1. Juli bis zum 30. September 2019 gestellt werden.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Die Kommunalrichtlinie ist ein Erfolgsmodell. Seit 2008 wurden bereits mehr als 15.000 Projekte in über 3.500 Kommunen gefördert. Um die Kommunen bei neuen Herausforderungen, wie dem anstehenden Kohleausstieg und der Klimaziele für die Abfallwirtschaft bestmöglich zu unterstützen, haben wir die Förderung weiter ausgebaut."
Mit den erhöhten Förderquoten für Antragsteller aus Kohlerevieren setzt das BMU bereits erste Maßnahmen aus dem Strukturstärkungsgesetz um, das derzeit für die Kohleregionen erarbeitet wird. Die neue Förderung zur besseren Erfassung von Deponiegasen aus kommunalen Deponien ist wiederum ein wichtiger Beitrag, um die Klimaziele in der Abfallwirtschaft zu erreichen. Die Kommunen können damit Anlagen fördern lassen, die den Austritt von Methangasen aus ihren Deponien verhindern und über den derzeitigen technischen Standard hinausgehen. Das so gewonnene Gas können sie zum Beispiel für ihre Energieversorgung nutzen. Methan hat ein 28-mal größeres Treibhausgaspotential als Kohlenstoffdioxid (CO2). Die verbesserte Erfassung der Deponiegase kann in Deutschland laut BMU somit zu einer zusätzlichen jährlichen Einsparung von 1,2 Millionen Tonnen CO2 führen.
Das Förderangebot der Kommunalrichtlinie reicht von der Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, der Sanierung von Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen und klimafreundlichen Maßnahmen in den Bereichen Abfall, Abwasser und Trinkwasser bis hin zu Klimaschutzkonzepten und -managern, Fokusberatungen und Energiemanagementsystemen.
Anträge für die Kommunalrichtlinie können jedes Jahr vom 1. Juli bis zum 30. September sowie vom 1. Januar bis zum 31. März beim Projektträger Jülich gestellt werden. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten sowie zur Antragstellung finden Sie auf der Seite zur Nationalen Klimaschutzinitiative unter Kommunalrichtlinie.
Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenfreie Beratung an.