Das Land Baden-Württemberg fördert "Kommunale Pflegekonferenzen BW – Netzwerke für Menschen" mit rund 1,5 Millionen Euro. Der entsprechende Förderaufruf dazu wurde bis zum 30. September 2020 verlängert.
Bei der Frage, wie Pflegeangebote künftig vor Ort konkret aussehen, kommt den Kommunen im Land eine zentrale Bedeutung zu. Ein wichtiger Baustein, um pflegerische Strukturen weiter auszubauen, sind Kommunale Pflegekonferenzen. Hier wird darüber beraten, wie die Pflege- und Unterstützungsstrukturen ausgestaltet werden müssen, wie altersgerechte Quartiersstrukturen geschaffen werden können und ob die kommunalen Beratungsstrukturen den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger genügen. Nach einem Aufruf im Dezember vergangenen Jahres werden nun die ersten elf Projekte gefördert. Dafür stellt das Land in der ersten Tranche rund 650.000 Euro zur Verfügung.
"Mit der Förderung sollen Erfolgsmodelle Kommunaler Pflegekonferenzen entstehen, von denen andere Kommunen in Baden-Württemberg lernen können und die zur Nachahmung anregen", sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha anlässlich der Entscheidung über die ersten Förderungen. "Mit dem Landespflegestrukturgesetz haben wir die gesetzliche Grundlage für die Errichtung von Kommunalen Pflegekonferenzen geschaffen, und damit die Pflegeinfrastruktur in Baden-Württemberg um weitere sinnvolle Bausteine ergänzt. Ziel ist es, dass Pflegebedürftige unabhängig von der Art des Pflege- und Unterstützungsbedarfs möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können."
Stadt- und Landkreise oder auch Städte und Gemeinden können deshalb mit der finanziellen Unterstützung des Landes Kommunale Pflegekonferenzen einrichten, denen unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Kommune, der Pflegeeinrichtungen, der Pflegekassen, der Pflegebedürftigen, des Pflegepersonals sowie aus dem Bereich des bürgerschaftlichen Engagements angehören.
"Die Kommunen können am besten beurteilen, welche Angebote und Strukturen für eine wohnortnahe Pflege bereits vorhanden sind und welche noch aufgebaut werden müssen", so Minister Lucha abschließend. Quelle/Weitere Informationen: Staatsministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 15. Juni 2020
Sozialministerium Baden-Württemberg: Förderaufrufe