Kommunale Perspektive zum Praxistest Bauturbo

Januar 2025

Als letzter Bestandteil der großen BauGB-Novelle ist für den Wohnungsbau nur der sehr umstrittene „Bauturbo“ § 246e BauGB übrig geblieben. Ob er vor den Neuwahlen den Bundestag passiert, ist derzeit ungewiss. Ende 2024 führte der Verband Gespräche in Dortmund, Hannover, Kiel, Leipzig, Nürnberg, Telgte, Wiesbaden, um die kommunale Perspektive auf die angedachte Regelung in § 246e und die Auswirkungen für die Praxis vor Ort zu eruieren. Die Ergebnisse in vhw debatte Nr. 6 "Praxistest „Bauturbo“ § 246e BauGB" zeigen, dass die Städte zwar einen Reformbedarf sehen, dem „Bauturbo“ aber aus unterschiedlichen Gründen zurückhaltend gegenüberstehen.

Im Rahmen des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ verabschiedete die Bundesregierung im September 2023 ein Maßnahmenpaket für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft. Ein Teil des Pakets beinhaltete die Vereinfachung und Beschleunigung des Baus von bezahlbarem Wohnraum. Umgesetzt werden sollte dies durch die Regelung des sog. „Bauturbo“ in § 246e BauGB. Auf dieser Basis sollen die Gemeinden in vielen Fällen auf die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung von Baurecht verzichten und durch Abweichungen vom bestehenden Planungsrecht den Rahmen erweitern können, in dem Wohnungsbau umgesetzt werden kann. Der Vorschlag rief stark konträre Reaktionen hervor. In dem Referentenentwurf für die geplante BauGB-Novelle war der „Bauturbo“ dann zunächst nicht enthalten. Erst im vom Bundeskabinett am 4. September 2024 beschlossenen Entwurf zur BauGB-Novelle fand sich der § 246e BauGB wieder. Dies hatte zur Folge, dass der „Bauturbo“ nicht im Zuge von Expertengesprächen und dem Planspiel zur BauGB-Novelle beleuchtet wurde. Um diese „Wissenslücke“ rund um die Anwendung in der kommunalen Praxis zu füllen, hat der vhw im November und Dezember 2024 Gespräche mit Personen aus der Stadtplanung und der Bauaufsicht von sieben Kommunen (Dortmund, Hannover, Kiel, Leipzig, Nürnberg, Telgte Wiesbaden) geführt.