Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen stellt weitere fünf Millionen Euro zur Förderung der Klimawandel-Vorsorge in Kommunen bereit. Ab sofort können Kommunen sowohl für Dach- und Fassadenbegrünungen als auch für die Entsiegelung und Bepflanzung von Schul- und Kitageländen eine Förderung beantragen. Dabei können Kommunen die Mittel auch nutzen, um über eigene Programme die Dach- und Fassadenbegrünung an privaten Gebäuden zu unterstützen.
Im August hatte das Umweltministerium bereits ein Förderangebot für kommunale Hitzeaktionspläne veröffentlicht. Mit den Förderangeboten will NRW den Kommunen in ihren Bemühungen helfen, die Hitzebelastung für die Bevölkerung bei sommerlichen Temperaturen, Hitzetagen oder Tropennächten zu reduzieren.
Dachbegrünung kann die Wärmebelastung deutlich reduzieren. Während sich Flachdächer auf 70°C aufheizen können, heizen sich Gründächer auf maximal 30°C auf. Das durch das Landesumweltamt (LANUV) erstellte Gründachkataster kann einen ersten Anhaltspunkt geben, welche Dächer sich für eine Dachbegrünung eignen.
Auch klimafreundlich und naturnah gestaltete Schul- und Kitahöfe können einen konkreten Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas leisten. Gleichzeitig können sie Schülerinnen und Schülern ganz praktische und erfahrbare Beispiele für Klimawandelanpassung und Biodiversität bieten. Die Umgestaltung eines Schul- und Kitageländes kann damit ein Signal für den Weg in eine klimafreundlichere und klimaangepasste Zukunft werden, mit dem die Schule oder Kita Vorbild für das Quartier, die Gemeinde, die Kommune wird.
Projektanträge für das Programm „Klimawandelvorsorge in Kommunen“ können ab sofort beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) eingereicht werden. Alle Informationen und Antragsunterlagen finden sich unter: https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/klimawandelvorsorge
Förderfähig ist die Begrünung von Dächern (zum Beispiel Flachdächern) oder Fassaden durch eine Bepflanzung mit vorrangig mehrjährigen standortgerechten, heimischen oder trockenresistenten Pflanzenarten. Gefördert werden auch investive Maßnahmen auf Schul- oder Kitahöfen, die zu einer Abmilderung der Auswirkungen des Klimawandels führen und somit der Klimawandel-Vorsorge dienen. Förderfähige Maßnahmen müssen so ausgestaltet sein, dass sie der Wasserversickerung, -speicherung oder Abmilderung von Hitze dienen. Weiterhin förderfähig im Rahmen des Programms bleibt die Erarbeitung von (modellhaften) intersektoral angelegten Hitzeaktionsplänen, die auch zielgruppenspezifisch, thematisch oder räumlich abgegrenzt sein dürfen. Auch einen Hitzeaktionsplan vorbereitende Untersuchungen, Erhebungen sowie Maßnahmen, Veranstaltungen und Kommunikationssysteme im Rahmen von Beteiligungsverfahren können gefördert werden.
Weitere grundsätzliche Informationen
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 10. November 2022