"Klimaklagen" der Deutschen Umwelthilfe vor dem OVG Berlin-Brandenburg erfolgreich

Mai 2024

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 16. Mai 2024 Klagen der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und die Bundesregierung verurteilt, das Klimaschutzprogramm 2023 Maßnahmen zu ergänzen. Diese sollen dafür sorgen, dass das Klimaschutzziel nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Klimaschutzgesetz für das Jahr 2030 erreicht, die in Anlage 2 zum Klimaschutzgesetz festgelegten sektorspezifischen Jahresemissionsmengen eingehalten sowie die Klimaschutzziele für den LULUCF-Sektor nach § 3a Abs. 1 Klimaschutzgesetz erreicht werden.

Die Bundesregierung hatte am 4. Oktober 2023 auf der Grundlage von § 9 Klimaschutzgesetz das Klimaschutzprogramm 2023 beschlossen. Der 11. Senat des OVG ist zu der Überzeugung gelangt, dass dieses die gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig erfülle, da es die verbindlichen Klimaschutzziele und den festgelegten Reduktionspfad für die einzelnen Sektoren bis auf den Sektor Landwirtschaft nicht einhalte. Zudem hat der Senat festgestellt, dass das Klimaschutzprogramm 2023 an methodischen Mängeln leide und teilweise auf unrealistischen Annahmen beruhe.

In einem Verfahren haben zusätzlich drei natürliche Personen geklagt, die ihre Klagen im Laufe der mündlichen Verhandlung zurückgenommen haben.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.

Quelle/Weitere Informationen: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 16. Mai 2024