Das Bundesumweltministerium hat am 24. April 2023 die neu ausgerichtete Förderrichtlinie für Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen veröffentlicht. Die Förderung richtet sich gezielt an soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheimen, in denen vulnerable Personen betreut werden, die in besonderem Maße unter den Folgen der Klimakrise leiden. Die bereits seit 2020 laufende Förderung wurde auf Grundlage einer neu gefassten Förderrichtlinie verstetigt und weiterentwickelt. Ab dem 15. Mai 2023 können soziale Einrichtungen und deren Träger eine Förderung für Klimaanpassungsmaßnahmen beantragen.
Die Förderung von "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" wurde 2020 im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets zur Bewältigung der Corona-Krise befristet für die Laufzeit von 2020 bis 2023 mit einem Volumen von 150 Millionen Euro aufgelegt. Das erste und bisher einzige Förderfenster war mit fast 600 eingegangenen Anträgen durch eine unerwartet hohe Nachfrage gekennzeichnet. Im Rahmen des Sofortprogramms Klimaanpassung hat das BMUV festgelegt, dass die Förderung zur Unterstützung sozialer Einrichtungen nach 2023 verstetigt und weiterentwickelt wird. Die Förderrichtlinie ist gleichzeitig Bestandteil des Programms der Nationalen Klimaanpassung, welches zur förderpolitischen Steuerung neu aufgelegt wurde.
Mit dem Ziel, transformative Anreize im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor hin zu einer vorsorgenden Anpassung an die Folgen der Klimakrise zu setzen, wurde die bestehende Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" neu ausgerichtet. Gefördert werden wirksame und vorbildhafte Modellvorhaben, die geeignet sind, soziale Einrichtungen klimaresilient zu gestalten und zur Nachahmung anregen. Damit soll sich der weiträumig erforderliche Umbau der sozialen Einrichtungen in Deutschland an guten Beispielen und nachhaltigen Lösungen orientieren.
Die Förderung richtet sich an gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften. Dabei sind solche Stellen adressiert, deren Tätigkeit in engem Bezug zu vulnerablen Personengruppen steht. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die von besonders vielen klimatischen Extremen oder starken klimatischen Veränderungen betroffen sind beziehungsweise betroffen sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).
Das nächste Förderfenster wird in der Zeit vom 15. Mai 2023 bis einschließlich zum 15. August 2023 geöffnet sein. In diesem Zeitraum können Förderanträge bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung werden auf der Website der zuständigen Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH veröffentlicht. Eine digitale Informationsveranstaltung für Antragstellende und Interessierte wird am Montag, den 15. Mai 2023 in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr stattfinden. Eine Anmeldung ist bis zum 11. Mai 2023 über die Website der ZUG möglich.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 25. April 2023