Kita-Qualitätsgesetz tritt in Kraft

Dezember 2022

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz sollen in den Jahren 2023 und 2024 rund vier Milliarden Euro in die frühkindliche Bildung investiert werden. Nachdem der Bundesrat am 16. Dezember 2022 dem Gesetz zugestimmte, kann das Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat Tops 16. Dezember 2022


Bundestag verabschiedet Kita-Qualitätsgesetz

Dezember 2022:  Der Bundestag stimmte am am 2. Dezember 2022 dem Entwurf für das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) zu. Mit dem neuen Gesetz soll die Qualität in der Kindertagesbetreuung deutschlandweit weiterentwickelt und ein wichtiger Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.

Der Entwurf des KiTa-Qualitätsgesetzes sieht vor, dass die Länder über 50 Prozent der Mittel in sieben vorrangige Handlungsfelder investieren:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
  • Starke Leitung
  • Sprachliche Bildung
  • Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
  • Stärkung der Kindertagespflege

Neue Maßnahmen der Länder für Beitragsentlastungen der Eltern können nicht über das KiTa-Qualitätsgesetz finanziert werden. Beitragsentlastungen, die im Zuge des bisherigen Gute-KiTa-Gesetzes eingeführt wurden, sollen aber fortgesetzt werden können – sofern ansonsten die Schwerpunktsetzung, also der Einsatz von mindestens 50 Prozent der Mittel auf die vorrangigen Handlungsfelder sichergestellt ist.

Der nächste Schritt für mehr Qualität in Kitas und Kindertagespflege werde das geplante Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards für die Kindertagesbetreuung sein, das in der 20. Legislaturperiode in Kraft treten soll, teilt das Bundesfamilienministerium mit. Dazu erarbeite aktuell eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen konkrete Vorschläge. Die Arbeitsgruppe tausche sich regelmäßig mit Expertinnen und Experten von Verbänden, Gewerkschaften, Elternvertretungen, aus der Wissenschaft und Praxis aus.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Pressemitteilung vom 2. Dezember 2022


Bundesrat nimmt Stellung zum geplanten Kita-Qualitätsgesetz

Oktober 2022: Der Bundesrat hat sich am 7. Oktober 2022 zu den Plänen der Bundesregierung geäußert, die Länder bei der Verbesserung der Personalsituation in den Kitas zu unterstützen. In seiner Stellungnahme begrüßt er, dass der mit dem "Gute-KiTa-Gesetz" begonnene gemeinsame Prozess, die Qualität der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und die Teilhabe zu verbessern, fortgesetzt wird.

Kritik an Pflicht zur Staffelung der Kostenbeiträge
Die Länder formulieren aber auch Kritik. So lehnen sie etwa die im Gesetzentwurf vorgesehene bundesweit verpflichtende Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung nach vorgegebenen Kriterien ab. Diese greife unverhältnismäßig in die Länderzuständigkeit und in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen ein.

Was die Regierung vorhat
Die Bundesregierung will das sog. Gute-KiTa-Gesetz auf Grundlage der Empfehlungen einer Evaluation und unter Berücksichtigung der Ergebnisse eines Monitorings weiterentwickeln. Beabsichtigt ist eine stärkere Fokussierung auf die Qualität der Kindertagesbetreuung. Seit 2019 bereits begonnene Maßnahmen der Länder zur Qualitätsentwicklung und zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen können fortgeführt werden. Die Länder dürfen Maßnahmen ab dem 1. Januar 2023 aber ausschließlich zur Weiterentwicklung bestimmter im Gesetz festgelegter Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung ergreifen (bedarfsgerechtes Angebot, Fachkraft- Kind-Schlüssel, Fachkräftesicherung und Stärkung der Kita-Leitung).

Betreuungsschlüssel und sprachliche Bildung
Ziel ist es, den so genannten Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern, neue Fachkräfte zu gewinnen und die Kita-Leitung zu stärken. Gleichzeitig sind Investitionen in bedarfsgerechte Angebote und in sprachliche Bildung geplant, um der besonderen Bedeutung der sprachlichen Entwicklung von Kindern Rechnung zu tragen. Auch die Kindertagespflege soll gestärkt werden.

Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung stärken

Darüber hinaus nimmt der Entwurf - als Konsequenz aus der Corona-Pandemie - Maßnahmen zur Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung stärker in den Fokus. Verschiedene Studien hatten erhebliche Auswirkungen der Pandemie auf Kinder festgestellt, etwa den Anstieg von Förderbedarfen sowie Häufungen von psychischen und physischen Auffälligkeiten.

Soziale Teilhabe
Weiteres Ziel ist es, die soziale Teilhabe an der Kindertagesbetreuung für alle Kinder in Deutschland zu erleichtern. Daher sollen sich künftig die Beiträge bundesweit verpflichtend nach dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und der individuellen täglichen Betreuungszeit staffeln. Die Evaluation habe gezeigt, dass bisher nur rund ein Drittel der Kommunen die Beiträge nach dem Einkommen staffelt.

Maßnahmen zur Beitragsentlastung, die seit 2019 im Rahmen des "Gute-Kita-Gesetzes" von den Ländern umgesetzt wurden, sind grundsätzlich weiter möglich. Neue Maßnahmen zur Beitragsentlastung würden aber künftig nicht mehr mit Bundesmitteln finanziert. Damit soll sich die Budgetkonkurrenz zwischen Maßnahmen von Qualität und Teilhabe verringern.

Vier Milliarden Euro für 2023 und 2024
Der Bund will die Länder bei den Maßnahmen nach dem neuen Kita-Qualitätsgesetz 2023 und 2024 mit insgesamt vier Milliarden Euro unterstützen.

Qualitätsentwicklungsgesetz
Bis zum Ende der Legislaturperiode will die Bundesregierung das neue Kita-Qualitätsgesetz – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in einem weiteren Schritt abschließend zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards weiterentwickeln.

Bundestag am Zug
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann sich dazu äußern, bevor der Bundestag entscheidet. Verabschiedet dieser das Gesetz in zweiter und dritter Lesung, stimmt der Bundesrat noch einmal darüber ab.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 7. Oktober 2022