Die Bundesregierung lehnt eine weitere Erhöhung der Regionalisierungsmittel zur Unterstützung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ab. Das geht aus der Gegenäußerung der Regierung auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (19/15622) hervor, die als Unterrichtung vorliegt (19/16402). Die Länderkammer hatte deutlich gemacht, dass ihrer Auffassung nach die vorgesehene Erhöhung der Regionalisierungsmittel bis zum Jahr 2031 nicht ausreicht, um die notwendige erhebliche Erweiterung der Angebote im ÖPNV für einen Umstieg auf umweltfreundliche öffentliche Verkehrsmittel zu erreichen. Sie müssten daher deutlich stärker gesteigert werden. Dem entgegnet die Bundesregierung: "Angesichts der Höhe der noch nicht für Zwecke des ÖPNV verausgabten Regionalisierungsmittel sollte die weitere Entwicklung vorerst abgewartet werden, bevor weitere Mittelerhöhungen thematisiert werden."
Einen weiteren Vorschlag des Bundesrates will die Regierung der Vorlage zufolge "im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen". Die Länder weisen in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass durch den im bisherigen Paragrafen 37 Absatz 2 des Eisenbahnregulierungsgesetzes festgelegten inhaltlichen Zusammenhang zwischen der absoluten Höhe der Regionalisierungsmittel sowie der zu zahlenden Trassen- und Stationsentgelte die Erhöhung der Regionalisierungsmittel den Ländern nicht im vollen Umfang zur Erreichung der Klimaschutzziele zur Verfügung stehen. Quelle: hib- heute im bundestagNr. 59, 15. Januar 2020