Keine Nachteile beim BAföG durch Corona

März 2020

BAföG-Geförderten wird auch bei Schließungen von Schulen und Hochschulen oder Einreisesperren in andere Staaten ihre Ausbildungsförderung weitergezahlt. Das hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 13. März 2020 in einem Erlass an die Länder geregelt, die das Gesetz vollziehen. Auch Studienanfänger, deren Semesterbeginn sich pandemiebedingt verzögert, erhalten ihr BaföG so als ob die Präsenzvorlesungen zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt begonnen hätten.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind in Deutschland Schulen und Hochschulen geschlossen worden. Im Ausland wurde der Lehrbetrieb eingestellt. Einige Staaten haben pandemiebedingte Einreisebeschränkungen verhängt. Hierzulande haben einige Bundesländer den Beginn des Vorlesungsbetriebs verschoben, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen.

Sobald an Ausbildungsstätten Online-Lehrangebote zur Verfügung stehen, um den Lehrbetrieb aufrechtzuerhalten, ist die Teilnahme an diesen Online-Lehrangeboten im Sinne der Förderungsvoraussetzungen verpflichtend. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Pressemitteilung vom 13. März 2020