Es war nur eine kleine Änderung im Bremischen Glücksspielgesetz im vorvergangenen Sommer – diese aber hatte es in sich, wie der Senator für Inneres, Ulrich Mäurer, mitteilt: Seit Juli dieses Jahres hat das Bremer Ordnungsamt demnach abertausende Seiten von Unterlagen und Bilanzen von Sportwettstellen in Bremen geprüft. Dabei wurden die Fachleute des Ordnungsamtes von zwei abgeordneten Mitarbeitern des Finanzamtes unterstützt. Ende der letzten Woche hat das Ordnungsamt nun fünf Erlaubnisse erteilt, in diesen Tagen werden weitere Erlaubnisse erteilt.
Noch offen sind drei von sechs Anträgen in Bremerhaven – in einem Fall läuft eine Anhörung zur beabsichtigen Versagung.
In Bremen gibt es noch vier abschließend zu prüfende Anträge. Dabei sind bei einem Betreiber in Bremen trotz der Nachreichungen weiterhin Fragen zur Mittelherkunft offen, hier wird das Ordnungsamt letztmalig in einem Anforderungsschreiben die fehlenden Unterlagen nachfordern. Sollten diese nicht beigebracht werden oder beigebracht werden können, werden die entsprechenden Anträge erneut abgelehnt.
14 Sportwettstellen bleiben geschlossen
Für 14 Sportwettstellen waren zwar aktuell keine Hinweise auf Geldwäsche festzustellen. Die Bearbeitung durch das Ordnungsamt ist aber dennoch zum Nachteil der Antragsteller abgeschlossen worden. So wird aufgrund von "Unzuverlässigkeit" des Betreibers die Erlaubnis in acht Fällen versagt. Grund: Gegen den Geschäftsführer waren über Jahrzehnte eine Vielzahl von Strafverfahren geführt worden. Zudem waren im vergangenen Sommer in einem seiner acht Wettbüros in Bremen Messer und Drogen gefunden worden. In weiteren sechs Fällen wurden die Erlaubnisanträge aufgrund von Abstandskollisionen versagt.
Eine große Betreiber-GmbH hatte zudem ihren Prokuristen abberufen, nachdem sie vom Ordnungsamt den Hinweis erhalten hatte, dass der Prokurist aufgrund von Vorstrafen und diversen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als unzuverlässig eingestuft werde. Erst danach konnten die Anträge positiv beschieden werden.
Innensenator Ulrich Mäurer: "Die sehr arbeitsintensive Überprüfung hat sich gelohnt. Zwar konnten bisher fast alle Betreiber die rechtmäßige Herkunft der Mittel darlegen. Die Tatsache aber, dass wir bei der Überprüfung dieser Branche auf zweifelhafte Personen, die in Verantwortung standen, gestoßen sind, sollte jedoch zu denken geben. Ich bin sicher, dass unser Beispiel auch in anderen Bundesländern Schule machen wird."
Die mehrwöchigen Schließungen bei den Betreibern, die nun wieder öffnen dürfen, hätten vermieden werden können, wären ihre Nachweise rechtzeitig eingereicht worden. Dies sei trotz wiederholter Aufforderung seitens der Behörden aber nicht geschehen. So seien die Schließungen nicht dem Ordnungsamt anzulasten.
Kontrollen werden weitergeführt
Auch nach Erteilung der Erlaubnisse sind die Fälle für das Ordnungsamt nicht abgeschlossen. Die Glücksspielaufsicht und der Ordnungsdienst kontrollieren regelmäßig die Sportwettbüros vor Ort, um die Einhaltung sowohl der in den Erlaubnissen enthaltenen Nebenbestimmungen, als auch der Normen des Bremischen Glücksspielgesetzes und des Glücksspielstaatsvertrages 2021 zu überprüfen. Verstöße gegen die entsprechenden Vorschriften werden mit Bußgeldern geahndet und können in wiederholten oder schweren Fällen auch zum Widerruf der erteilten Erlaubnisse führen.
Quelle/Weitere Informationen: Senator für Inneres Bremen, Pressemitteilung vom 26. September 2022