Das Kammergericht hat – wie bereits die Vergabekammer Berlin – die Rechtmäßigkeit der Ausschreibung der qualifizierten Mietspiegel 2023 und 2025 bestätigt. Diese Entscheidung sei unanfechtbar, teilte die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mit.
Dazu sagte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel: "Berlin hat gewonnen. Ich begrüße die Entscheidung des Gerichts, weil wir nun die Klarheit haben, um mit der inhaltlichen Arbeit am nächsten qualifizierten Mietspiegel zu beginnen – gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Mietspiegel."
Der aktuelle qualifizierte Mietspiegel 2021 läuft im Mai 2023 aus. Das Land Berlin werde aber keine "Mietspiegel-Lücke" eintreten lassen, betonte Senator Andreas Geisel. Aus diesem Grund hätten die Arbeiten für einen Übergangs-Mietspiegel bereits begonnen.
Die genaue Verfahrensweise der Erstellung des Übergangs-Mietspiegels wird derzeit in der Arbeitsgruppe Mietspiegel abgestimmt.
Quelle/Weitere Informationen:Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Pressemitteilung vom 19. Oktober 2022