Der Ministerrat hat am 14. Februar 2023, das Klima-Maßnahmen-Register (KMR) verabschiedet. Mit dem Klima-Maßnahmen-Register (KMR) soll das bestehende Integrierte Energie-und Klimaschutzkonzept (PDF) mit seinem fünfjährigen Fortschreibungsturnus durch einen kontinuierlichen Prozess ersetzen. Ziel sind mehr Flexibilität, Schlagkraft und Verbindlichkeit, um die im Klimagesetz verankerten Klimaschutzziele des Landes zu erreichen; Abstimmungsprozesse sollen verschlankt werden. Im Klima-Maßnahmen-Register sind rund 250 konkrete Methoden und Instrumente aufgelistet, mit denen die Landesregierung das vom Landtag beschlossene Klimaziel für 2030 erreichen will. Weitere Maßnahmen erweitert sollen fortlaufend hinzukommen.
Eine erste Begutachtung durch das sechsköpfige wissenschaftliche Expertengremium liegt bereits vor. Die Vorsitzende des Klima-Sachverständigenrats Maike Schmidt begrüßt die ehrgeizigen Klimaziele des Landes und die Weiterentwicklung des Integrierten Energie-und Klimaschutzkonzept (IEKK) zum KMR mit seiner Flexibilität, Transparenz und der Überprüfung durch die Wissenschaft.
Die Wirtschaftsingenieurin und Leiterin des Fachgebiets Systemanalyse am Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) fordert allerdings zügig weitere Maßnahmen. Maike Schmidt sagte: "Das KMR ist so konzipiert, dass die erforderliche Dynamik für erfolgreichen Klimaschutz erreicht werden kann. Darin sehen wir einen guten Anfang. Möglich wird dies jedoch erst, wenn wirklich schlagkräftige, wirkmächtige Maßnahmen in das KMR aufgenommen werden. Wir sehen diesbezüglich die Notwendigkeit einer klaren Priorisierung auf Kernmaßnahmen im unmittelbaren Einflussbereich des Landes, die Hand in Hand mit Maßnahmen des Bundes und der Europäischen Union den größten Klimaschutznutzen erzielen können. Aktuell werden die Maßnahmen des KMR dem Anspruch einer Vorreiterrolle Baden-Württembergs im Klimaschutz noch nicht gerecht."
Bis zum Jahr 2040 will Baden-Württemberg netto-klimaneutral sein; bis 2030 sollen die Treibhausgase um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Welche Treibhausgas-Mengen die einzelnen Sektoren bis 2030 einsparen müssen – von der Industrie über den Verkehr bis hin zur Landwirtschaft, hat ein wissenschaftliches Konsortium errechnet. Die berechneten Sektorziele und das KMR sind im neuen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz verankert, das Anfang Februar vom Landesparlament verabschiedet wurde.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 14. Februar 2023