Eine Bestattung sowie das Nutzungsrecht an einer Grabstelle müssen von Angehörigen oder Bestattungsunternehmen bei der Friedhofsverwaltung der Stadt oder der Gemeinde, in der das Begräbnis stattfinden soll, beantragt werden.
Ab sofort können die Anträge "Bestattung anmelden" und "Antrag auf Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstelle" in der niedersächsischen Samtgemeinde Heemsen online gestellt werden. Die Entwicklung der OZG-Online-Dienste erfolgte durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Bestattungsunternehmen. Nach einer Erprobungsphase wurden sie auch den anderen niedersächsischen Kommunen zur Verfügung gestellt. Nach dem "Einer für Alle"-Prinzip (EfA) steht die Leistung "Bestattung" jetzt auch für andere Bundesländer zur Nachnutzung bereit.
Vereinfachter Ablauf für Angehörige und Bestattungsinstitute
Eine Bestattung digital beantragen oder das Nutzungsrecht an einer Grabstelle online erwerben – für Hinterbliebene und Bestattungsinstitute soll dies so einfach wie möglich sein. Besonders Bestattungsunternehmen, die bei der Entwicklung dieser Online-Dienste eingebunden waren, begrüßen es, die Anträge nun papierlos stellen zu können. Durch den verringerten Verwaltungsaufwand arbeiten sie effizienter und nachhaltiger. Doch auch für Angehörige von Verstorbenen bedeutet die Möglichkeit, eine Bestattung oder eine Grabstelle von zu Hause kontaktlos beantragen zu können, eine große Erleichterung. Damit auch ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger erreicht werden, wurde in den digitalen Anträgen in besonderem Maße auf Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit geachtet.
Hintergrund
Das Projekt ist Teil der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Es sieht das Digitalisieren aller Verwaltungsleistungen aus 14 sogenannten Themenfeldern vor, die unterschiedliche Lebens- und Unternehmenslagen abbilden – wie beispielsweise die Geburt, die Eheschließung oder eine Gewerbeanmeldung. In jedem Themenfeld besitzen mindestens ein Bundesland und ein zuständiges Bundesressort die Federführung. Das Land Niedersachsen ist für das Themenfeld Gesundheit zuständig. Für 16 Gesundheitsleistungen entwickeln das Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die digitalen Anträge sowie die hierfür erforderliche technische Infrastruktur. Nach dem Prinzip "Einer für Alle" (EfA) können andere Länder diese anschließend nachnutzen. Das spart Zeit, Ressourcen und Kosten.
Damit schnell möglichst viele Behördengänge überflüssig werden und noch mehr online erledigt werden kann, stellt die Bundesregierung zusätzliche Finanzmittel in Höhe von drei Milliarden Euro bereit, um die Digitalisierung der Verwaltung in den Ländern zu stärken. Davon erhält das Land Niedersachsen etwa 90 Millionen
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern und für Heimat/www.onlinezugangsgesetz.de, Pressemitteilung vom 2. September 2022