Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule und seiner Zusatzprogramme in diesem Jahr vorangekommen. Bis Ende November 2023 hatten alle kommunalen Schulträger die erforderlichen Anträge auf eine Förderung für ihre Schulen gestellt. Anfang des Jahres hatten Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und des Bildungsministeriums beraten, wie die Förderung über den DigitalPakt schneller umgesetzt werden kann, die Maßnahmen auf dem Kommunalgipfel abgestimmt und anschließend beschlossen.
Die Schulen erstellen Medienbildungskonzepte, die den pädagogischen Rahmen vorgeben. Sie schreiben fest, wie die Schülerinnen und Schüler digitale Kompetenzen erwerben. Medienentwicklungspläne werden von den Schulträgern erarbeitet und geben Auskunft über die dafür notwendige IT-Ausstattung.
Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sieht eine Umsetzung des DigitalPakts bis Ende 2024 vor. Die Investitionsmaßnahmen müssen bis zum 30. Juni 2025 vollständig abgerechnet sein.
Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung Nr.222-23 | 18.12.2023 | BM | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung