Zur Beschleunigung von Investitionen sind die Wertgrenzen zur Beschaffung von Bauleistungen durch die Landesbehörden angehoben worden. Gleichzeitig wurde für die Landesbehörden die VOB/A, 1. Abschnitt, Fassung 2019 eingeführt. Nähere Informationen finden sich im Runderlass des Ministeriums der Finanzen NRWvom 27. April 2020, der im Ministerialblatt NRW vom 7. Mai 2020 veröffentlicht wurde. Quelle: Ministerium der Finanzen NRW, Pressemitteilung vom 8. Mai 2020