Inzwischen haben bereits viele Menschen aus der Ukraine in Deutschland und in Baden-Württemberg Zuflucht gefunden. In Reaktion auf diese Sondersituation und um den Geflüchteten die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen, hat die Landesregierung daher mit Erlass vom 11. März 2022 ermöglicht, dass auch Geflüchtete aus der Ukraine die Beratung durch die flächendeckend im Land tätigen Integrationsmanagerinnen und -manager in Anspruch nehmen können.
Unterstützende Integrationsmaßnahmen
"Aufgrund der dynamischen Fluchtbewegung ist noch nicht absehbar, wie viele Menschen vor dem Krieg in der Ukraine nach Baden-Württemberg flüchten werden. Da weder Zeitpunkt noch Art und Weise der Beendigung des Krieges vorhergesagt werden können, müssen wir auch mit einer längeren Verweildauer der Geflüchteten rechnen. Unterstützende Integrationsmaßnahmen müssen wir daher bereits jetzt mitdenken und ermöglichen", sagte Integrationsminister Manne Lucha am 11. März 2022 in Stuttgart. Viele der Geflüchteten hätten keine verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Verbindungen in Baden-Württemberg. Sie hätten kaum deutsche Sprachkenntnisse und müssten sich erst einmal vor Ort zurechtfinden, nachdem sie alles in ihrer Heimat zurücklassen mussten. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration setzt sich daher dafür ein, diesen Menschen in ihren jeweiligen aufnehmenden Kommunen das Ankommen zu erleichtern. „Wir werden uns dafür einsetzen, die Kommunen sowie die Stadt- und Landkreise bei der Bewältigung dieser Herausforderung auch finanziell zu unterstützen, sodass auf eine eventuell erforderliche personelle Verstärkung im Bereich des Integrationsmanagements reagiert werden kann. Wir setzen hier auf die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kommunalen Landesverbänden“, so Minister Lucha abschließend.
Pakt für Integration: Förderbereich „Integrationsmanagement“
Das Förderprogramm Integrationsmanagement wurde in Baden-Württemberg im Jahr 2017 als der größte von insgesamt vier Förderbereichen und somit als das Kernstück des Paktes für Integration mit den Kommunen eingeführt. Ziel der Zuwendung nach Nr. 1.1 der Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement ist es, die baden-württembergischen Kommunen speziell bei der Aufgabe der Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive in der Anschlussunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zu unterstützten. Dadurch wird eine vernetzte Integrationsberatung "aus einem Guss" ermöglicht, die sich an den jeweiligen Gegebenheiten und Bedarfen vor Ort orientiert.
Die flächendeckende Implementierung des Integrationsmanagements wurde innerhalb weniger Monate nach Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement (Dezember 2017) in 98 Prozent der Kommunen in Baden-Württemberg erreicht. Inzwischen sind fast 1.200 Integrationsmanagerinnen und -manager in Bade-Württemberg beschäftigt.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 11. März 2022