Schlüssel zur Integration ist die deutsche Sprache, sie wird in Integrationskursen vermittelt. Darüber hinaus erfahren die Teilnehmenden dieser Kurse grundlegende Dinge über Deutschland und seine Gesellschaft: Geschichte, Kultur und Rechtsordnung. Einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem solchen Integrationskursen haben berechtigte deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger, EU-Bürgerinnen und -bürger, Spätaussiedlerinnen und -siedler sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltstitel.
Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) nun insgesamt fünf Integrationskurs-Antragsformulare digitalisiert. Die Onlineformulare im Bereich Integrationskurs des BAMF ermöglichen Interessierten und Teilnehmenden eine vereinfachte, nutzerorientierte Antragstellung auf Kurszulassung und Kostenerstattungen.
Folgende Verwaltungsleistungen können Berechtigte nun online beantragen:
Digitaler Antragsprozess soll Schwelle zur Antragsstellung senken
Bisher war eine Antragstellung ausschließlich schriftlich möglich. Ab sofort sind alle fünf Integrationskurs-Antragsformulare im Bundesportal zu finden und können dort online ausgefüllt und digital versendet werden. Kursinteressierte und -teilnehmende können sich dadurch umfangreich in deutscher oder englischer Sprache über die Voraussetzungen zur Teilnahme informieren und nach erfolgter Authentifizierung alle Anträge direkt medienbruchfrei online stellen. Ausdrucken, händisches Ausfüllen und Postversand entfallen – das soll die Schwelle zur Antragsstellung senken. Mehr Menschen, die langfristig in Deutschland leben möchten, sollen von der Nutzung der Angebote profitieren.
Weitere Informationen zu Integrationskursen beim BAMF finden Sie hier.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Pressemitteilung vom 24. November 2021