Insektenschutzgesetz kann in Kraft treten

Juni 2021

Der Bundestag hat am 24. Juni 2021 den Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BT Drs. 19/28182) gebilligt, der Bundesrat gab seine Zustimmung am 25. Juni 2021. Das verabschiedete Gesetz stellt zusammen mit der Novelle der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung einen Mix aus Ordnungsrecht und freiwilligen Vereinbarungen dar und setzt gleichzeitig die notwendigen Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz verbindlich um. Flankierend zu den Rechtsetzungsverfahren hatten Bund und Länder zudem bereits am 11. Juni 2021 beschlossen, zum Ausgleich von Bewirtschaftungseinschränkungen für die Landwirtschaft den Sonderrahmenplan Insektenschutz in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) um weitere 65 Millionen Euro auf jetzt 150 Millionen Euro jährlich zu verstärken. Dieser Betrag wird von den Ländern noch um einen eigenen 40-Prozent-Anteil aufgestockt. Die Mittel dienen unter anderem dazu, den Verzicht auf bestimmte Pflanzenschutzmitttel über kooperative Ansätze auszugleichen. Über eine neue Regelung im Bundesnaturschutzgesetz sollen die Länder dazu ermuntert werden, weitere freiwillige Vereinbarungen zur Förderung der Biodiversität und zu einer nachhaltigen Bewirtschaftungsweise anzubieten. Damit wird das im Bundesnaturschutzgesetz bereits angelegte Kooperationsprinzip noch einmal besonders betont und weiter gestärkt. Quelle/Weitere Informationen: Bundesumweltministerium, Pressemitteilung vom 25. Juni 2021


11. Juni 2021

Bundestag: Umweltausschuss stimmt Insektenschutzgesetz zu

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Bundestages hat grünes Licht für den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BT Drs. 19/28182 ) gegeben. In einer Sondersitzung am 11. Juni 2021 stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD für die auch als Insektenschutzgesetz bezeichnete Vorlage, während die FDP-Fraktion und die Linksfraktion dagegen votierten und sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt. Die AfD-Fraktion nahm an der Sondersitzung nicht teil.

Inhaltlich über den Gesetzentwurf diskutiert hatte der Ausschuss bereits am 9. Juni 2021. Die Abstimmung hatte er aber auf Freitag verschoben, um das Treffen der Agrarministerkonferenz abzuwarten. Das Bundestagsplenum wird über den Gesetzentwurf voraussichtlich am 24. Juni abstimmen.

Chancenlos blieben drei Vorstöße von Oppositionsfraktionen, die sich mit dem Thema Insektenschutz befassen. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT Drs. 19/29752) wurde außer von den Antragstellern nur von der Linksfraktion unterstützt, während ein Antrag der FDP-Fraktion (BT Drs. 19/26779) von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde. Ein Antrag der AfD-Fraktion (BT Drs. 19/28457) wurde bei Abwesenheit der Antragsteller einstimmig abgelehnt. Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 11. Juni 2021


April 2021

Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes – Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

Die Bundesregierung hat dem Bundestag ihren Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BT Drs. 19/28182) vorgelegt. Der Gesetzentwurf basiert auf dem im September 2019 vom Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsprogramm Insektenschutz, mit dem es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht hat, das Insektensterben umfassend zu bekämpfen (siehe auch Nachricht unten vom 26. März 2021).

Insekten seien integraler Bestandteil der biologischen Vielfalt und spielten in Ökosystemen eine wichtige Rolle, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Allerdings seien sowohl die Gesamtmasse der Insekten als auch die Vielfalt der Arten in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Um die Lebensbedingungen der Insekten zu verbessern, sei die zügige Umsetzung konkreter Maßnahmen erforderlich. Der Gesetzentwurf zielt dabei unter anderem auf die Eindämmung von Lichtverschmutzung sowie die Erweiterung der Liste gesetzlich geschützter Biotope. Er soll am Donnerstag, 15. April 2021, vom Bundestag ohne Aussprache in den federführenden Umweltausschuss überwiesen werden. Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 9. April 2021


März 2021

Insektenschutz: Bundesrat äußert sich zu geplanten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz

Der Bundesrat hat sich am 26. März 2021 ausführlich zu geplanten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz geäußert, mit denen die Bundesregierung ihr Aktionsprogramm Insektenschutz umsetzen will (Gesetzentwurf Bundesregierung, 12.02.2021, BR Drs. 150/21).

Gesamtgesellschaftliche Aufgabe
In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat die zentrale Rolle im Ökosystem, die Insekten zukommt. Der dramatische Verlust der Artenvielfalt gelte neben dem Klimawandel zurecht als zweite globale Krise existentiellen Ausmaßes. Die Ursachen des Artensterbens seien vielfältig - daher müsse auch deren Bekämpfung alle relevanten Bereiche umfassen. So bedürfe es bundesgesetzlicher Regelungen nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für den besiedelten Raum. Damit die Trendwende gelingt, müssten alle Teile der Gesellschaft Problembewusstsein entwickeln - und zur Lösung beitragen.

Ambitioniertere Landesregeln
Dem Erhalt bzw. der Wiederbelebung der Biodiversität komme eine herausgehobene Rolle zu. Zugleich müssten die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft darauf abgestimmt sein. In einigen Bundesländern sei es bereits gelungen, gemeinsame Lösungen für eine naturverträgliche Landbewirtschaftung zu finden. Gerade zum Verbot bestimmter Biozide und Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten existierten auf Landesebene schon ambitioniertere Regelungen als von der Bundesregierung aktuell vorgeschlagen - diese dürften durch Bundesrecht nicht in Frage gestellt werden, warnt der Bundesrat.

Unterstützung für den ökologischen Landbau
Er fordert die Bundesregierung auf, den ökologischen Landbau mit seiner positiven Biodiversitätswirkung weiter zu unterstützen - auch durch finanzielle Maßnahmen. Ebenso erforderlich sei die Stärkung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen sowie zusätzliche Aktivitäten zur Änderung des Verbraucherverhaltens.

Ausweitung auf Biosphärenreservate
Die geplanten Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung und zum Verbot von Bioziden sollten auch in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten gelten, schlägt der Bundesrat vor.

Deutlich höhere Sanktionen für Unternehmen
Außerdem plädiert er für deutlich höhere Sanktionen bei Naturschutzverstößen durch Unternehmen: Damit Bußgelder eine abschreckende Wirkung entfalten, müssten sie verzehnfacht werden - im Einzelfall sollten sie sogar bis zu zwei Prozent des Firmenumsatzes betragen.

Was die Bundesregierung plant

Ziel des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs ist es, die Lebensbedingungen für Insekten in Deutschland zu verbessern, eine Trendumkehr beim Rückgang der Insekten und ihrer Artenvielfalt zu erreichen und die zentralen Ursachen für das Insektensterben – die intensive Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, den Verlust von Blühpflanzenvielfalt sowie die Lichtverschmutzung in und um Siedlungen zu reduzieren. Zugleich möchte die Bundesregierung aber auch die Interessen der Landwirtschaft berücksichtigen.

Rückzugsgebiete schützen
Artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern sollen künftig als zusätzliche Biotoptypen gesetzlich geschützt werden, die wichtige Rückzugsgebiete für Insekten darstellen. Auch in der Landschaftsplanung soll der Insektenschutz künftig eine stärkere Rolle spielen.

Biozid-Verbot
Der Gesetzentwurf verbietet den Einsatz gewisser Schädlingsbekämpfungsmittel, so genannter Biozide, in bestimmten Schutzgebieten. In ökologisch besonders sensiblen Bereichen wie Naturschutzgebieten, Nationalparken oder gesetzlich geschützten Biotopen würden damit strengere Vorgaben für den Insektenschutz gelten.

Lichtverschmutzung reduzieren
Um die schädlichen Auswirkungen von Lichtverschmutzung auf Insekten einzudämmen, ist in Naturschutzgebieten ein grundsätzliches Verbot für neue Straßenbeleuchtungen und für leuchtende Werbeanlagen geplant. Außerdem soll es künftig möglich sein, den Betrieb von so genannten Skybeamern zu beschränken und Insektenfallen durch künstliche Lichtquellen zu verbieten.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates geht an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung erstellt und dann beide Dokumente zusammen mit ihrem Gesetzentwurf dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 26. März 2021