Eine Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten erhielt bei der Abstimmung am 15. März 2019 im Plenum nicht die erforderliche absolute Mehrheit.
Über die Initiative wollte Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung auffordern, das Arbeitszeitgesetz an die EU-Arbeitszeitrichtlinie anzupassen und damit auf die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt zu reagieren. Konkret sollte den Tarifpartnern ermöglicht werden, anstelle einer täglichen Arbeitszeit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu vereinbaren. Auch die Regelungen zur Ruhezeit wollte Nordrhein-Westfalen an die europäische Vorgabe anpassen lassen: nach dieser können die vorgeschriebenen 11 Stunden verkürzt werden, wenn die betroffenen Arbeitnehmer gleichwertige Ausgleichsruhezeiten erhalten. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 15. März 2019