Hessen: Neuer Landesentwicklungsplan liegt vor

Februar 2020

Bei Gesundheitsversorgung, Bildungsangeboten, Einkaufsgelegenheiten und anderen Aufgaben der Daseinsvorsorge sollen benachbarte Orte künftig stärker zusammenarbeiten. Dies sieht der Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Hessen 2020 (4. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000) vor, der seit 3. Februar 2020 im Hessischen Wirtschaftsministerium, bei den drei Regierungspräsidien öffentlich ausliegt und außerdem auch online abrufbar ist.

Bürgerinnen und Bürger, aber auch Städte, Gemeinden, Landkreise haben nun die Möglichkeit, zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen.

 

Die vorgesehenen Änderungen des LEP betreffen insbesondere:

  • die landesplanerischen Entwicklungsvorstellungen. Diese unterscheiden sich je nach Strukturraum. Beispielsweise haben nicht besiedelte Flächen in ländlichen Räumen eine besondere Bedeutung für die Land- und Forstwirtschaft, den Tourismus und die erneuerbaren Energien. In Verdichtungsräumen steht der weitgehende Erhalt zusammenhängender und attraktiv gestalteter Landschaftsräume im Vordergrund, um Naherholung zu ermöglichen und dem regionalen Klimaschutz zu dienen.
  • die Einstufung von Städten und Gemeinden als Grund-, Mittel- und Oberzentren, die sicherstellen soll, dass Versorgungseinrichtungen für alle Einwohnerinnen und Einwohner in erreichbarer Entfernung sind.
  • den großflächigen Einzelhandel zur Grundversorgung, der künftig in Ausnahmefällen nicht nur in Mittel- und Oberzentren, sondern auch in Grundzentren zulässig sein soll.

Über dasBeteiligungsportal des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen können bis zum 24. April 2020 Anregungen und Bedenken vortragen werden, die dann in die Abwägung einfließen sollen. Der finale Plan wird vom Kabinett beschlossen und bedarf der Zustimmung des Landtags. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Pressemitteilung vom 3. Februar 2020