Hessen: Mietpreisbremse soll ausgedehnt werden

Januar 2019

Die Hessische Landesregierung plant eine Verlängerung und Veränderung der räumlichen Geltung der Mietpreisbremse. Ein entsprechender Verordnungsentwurf listet nicht mehr 16, sondern 28 Städte und Gemeinden auf, in denen die Miete bei einer Wiedervermietung nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, wie Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir mitteilte. "Es ist jetzt klar, dass die Mietpreisbremse den Anstieg der Mieten dämpft. Deshalb freuen wir uns, dass die Bundesregierung diese Regelung verlängert und damit einer Forderung Hessens nachkommt."

Ausgenommen von der Mietenbegrenzungsverordnung sind Erstvermietungen bei Neubau oder nach umfassender Modernisierung bzw. Sanierung Die derzeitige Verordnung ist in Hessen seit 2015 in Kraft. Der neue Entwurf liegt jetzt Verbänden und Kommunen zur Stellungnahme vor. Mit der Verabschiedung durch das Kabinett ist um Ostern 2019 und damit vor dem Auslaufen der jetzigen Verordnung zu rechnen.

Aufgenommen werden sollen nach dem Entwurf: Bad Soden, Bad Vilbel, Bischofsheim, Egelsbach, Eschborn, Ginsheim-Gustavsburg, Heusenstamm, Hofheim, Kelkheim, Kelsterbach, Kiedrich, Langen, Nauheim, Nidderau, Obertshausen und Raunheim. Dagegen soll die Verordnung in Dreieich, Hattersheim, Kronberg und Oberursel nicht mehr gelten. Im Geltungsbereich verbleiben: Bad Homburg, Darmstadt, Flörsheim, Frankfurt, Griesheim, Kassel, Marburg, Mörfelden-Walldorf, Offenbach, Schwalbach, Weiterstadt und Wiesbaden.
In einigen Kommunen ergeben sich aber Änderungen des betroffenen Gebietes. Die Auswahl basiert auf einem Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt sowie einer Selbsteinschätzung der Kommunen hinsichtlich der Mietpreisentwicklung von 2012 bis 2017. Quelle/Weitere Informationen: Pressemmitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 25. Januar 2019