Um den sozialen Wohnungsbau anzukurbeln, erhöht Hessen die Zuschüsse und Darlehen. "Der Anstieg der Bau- und Finanzierungskosten soll die positive Entwicklung der vergangenen Jahre in Hessen nicht gefährden, deswegen verbessern wir die Förderbedingungen", teilte Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir mit. Mit den neuen Konditionen seien, gerade im Vergleich zu den Finanzierungskosten für frei finanzierten, nicht geförderten Wohnraum, die Bedingungen für den sozialen Wohnungsbau in Hessen damit attraktiv wie noch nie. Das werde nicht nur dem sozialen Wohnungsbau, sondern dem Neubau von Wohnungen in gemischten Quartieren insgesamt helfen. Al-Wazir wies darauf hin, dass die Zahl der Sozialwohnungen in Hessen 2022 erneut zugenommen hat. Ende 2022 gab es insgesamt 1.600 Sozialwohnungen zusätzlich im Vergleich zum Vorjahr.
Die wesentlichen Änderungen:
Bei der Modernisierung von Sozialwohnungen steigen die Zuschüsse von 20 auf 30 Prozent der Darlehenssumme. Außerdem wird die energetische Sanierung erstmals umfassend förderfähig. Bislang wurden nur Maßnahmen unterstützt, bei denen die Programme des Bundes nicht griffen. In diesem und im nächsten Jahr stehen insgesamt 855 Mio. Euro zur Verfügung.
Neben der sozialen Mietwohnraumförderung werden auch die Förderbedingungen für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen verbessert:
Die neuen Bedingungen gelten vom 30. Mai 2023 an. Wohnungsunternehmen können Bauvorhaben in diesem Jahr bis zum 15. September 2023 über die örtlich zuständige Wohnraumförderstelle zur Förderung anmelden. Insgesamt stehen zwischen 2019 und 2024 Landes- und Bundesmittel in Höhe von 2,7 Mrd. Euro zur Verfügung.
Quelle/Weitere Informationen: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Pressemitteilung vom 22. Mai 2023