Als eines der letzten Bundesländer wird auch in Hessen zwecks Vereinheitlichung des nationalen Vergaberechts die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eingeführt, die die VOL/A ablösen wird. Um Widersprüche zwischen dem Hessischen Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) einerseits und der UVgO sowie der VOB/A Abschnitt 1 andererseits aufzulösen, wird zugleich das HVTG novelliert. Das Gesetz zur Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes und zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung vom 12. Juli 2021 (GVBl. S. 338) tritt am 1. September 2021 in Kraft. Der Vergabeerlass, der die UVgO und die VOB/A 2019 1. Abschnitt in Hessen zur Anwendung bringt, wird zeitgleich in Kraft treten.
Quelle/Weitere Informationen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen H 13614 vom 20. Juli 2021