Zwei neue Instrumente sollen den Klimaschutz in Hessen stärken: Der Landtag hat am 26. Januar 2023 das erste hessische Klimagesetz verabschiedet. Zudem ist nach Informationen des Hessischen Klimaschutz-Ministeriums der neue Klimaplan Hessen, der konkrete Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen festschreibt, unterschriftsreif.
Ziele mit Gesetzesrang
Hessen muss bis spätestens zum Jahr 2045 klimaneutral sein. Das Ziel für 2030 wurde verschärft: Statt bisher 55 Prozent, sollen 65 Prozent der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 eingespart werden. „Zum ersten Mal werden diese Ziele in Hessen gesetzlich verankert. Das ist wichtig. Wir haben eine Verantwortung für kommende Generationen, auch sie sollen in einer intakten Umwelt leben können. Deshalb müssen wir die gesetzten Ziele auch erreichen. Schon heute sind die Auswirkungen der Klimakrise in Hessen spürbar, beispielsweise durch die Dürre in den vergangenen Sommern“, betonte die Umweltministerin Priska Hinz.
Klimaplan Hessen – Roadmap für die Klimaneutralität
Der Klimaplan Hessen, der Maßnahmen für Klimaschutz und die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen der Klimakrise festlegt, wird im Gesetz verankert. "Der Plan ist vorbereitet und wird nach dem Inkrafttreten des Klimagesetzes dem Kabinett vorgelegt", so die Ministerin. 57 neue Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern wurden in den acht beteiligten hessischen Ressorts gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Fachkonsortium erarbeitet. Sie ergänzen die laufenden und zum Teil bereits abgeschlossenen Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025 (IKSP). Insgesamt gibt es somit 90 konkrete Maßnahmen. Für den neuen Klimaplan sind im Entwurf der Landesregierung für den Doppelhaushalt rund 370 Millionen Euro vorgesehen. Für den Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 (IKSP) waren es für die ersten beiden Umsetzungsjahre noch 140 Millionen Euro. "Die Maßnahmen reichen vom massiven Ausbau der erneuerbaren Energien, der Dekarbonisierung der Wirtschaft über den Aufbau klimastabiler Wälder bis hin zur Verbesserung der Katastrophenvorsorge in der Bevölkerung. Zudem wollen wir mehr Fachkräfte für die Energiewende gewinnen und qualifizieren, die Ressourcenwende anpacken, die klimafreundliche Verkehrswende voranbringen und das kommunale Klimaengagement fördern und steigern", erklärte Ministerin Hinz.
Klimaschutz in allen Bereichen wird Pflicht
Entscheidende Maßnahme dafür ist der Klimacheck, der im Gesetz verankert ist. Beschlüsse der Landesregierung über Gesetzesentwürfe und Verordnungen werden unter Abwägung der Auswirkungen auf die Klimaschutzziele gefasst. Das Klimagesetz schreibt zudem ein Monitoring und einen Automatismus für Sofortmaßnahmen bei Zielabweichung vor und bei Investitionen und bei der Beschaffung durch das Land Hessen ist ein CO2-Preis zugrunde zu legen. Ein wissenschaftlicher Klimabeirat wird berufen. Er soll Empfehlungen abgeben und die Maßnahmen der Landesregierung bewerten.
Vorreiterrolle des Landes und Unterstützung der Kommunen
Entscheidend im Gesetz ist auch die Vorreiterrolle des Landes: Die Hessische Landesverwaltung wird gesetzlich verpflichtet, bis 2030 klimaneutral zu arbeiten. Auch die Unterstützung durch Förderung und Beratungsangebote der Kommunen durch das Land beim Klimaschutz sind Teil des Gesetzes. 2022 hatte das Umweltministerium die Investitionen für kommunale Vorhaben und Projekte für mehr Klimaschutz in Hessen verdreifacht. 193 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 18,7 Millionen Euro wurden 2022 bewilligt.
Quelle/Weitere Informationen: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 27. Januar 2023