Mit dem am 11. November 2022 vorgestellten Gesetzes-Entwurf zur Verbesserung der Integration und Teilhabe und zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt werden die Ziele und Grundsätze hessischer Integrations- und Teilhabepolitik erstmals gesetzlich verankert. Mit dem Entwurf werden vielfältige Aspekte in einem Gesetz zusammengefasst. In Verbindung mit der Neuschaffung des Integrations- und Teilhabegesetzes (IntTG) werden auch Änderungen in anderen Gesetzen vorgenommen: So wird z.B. diversitätssensible Pflege in den Ausbildungszielen der Hessischen Kranken- und Altenpflegehilfe verankert.
Menschen mit Migrationsgeschichte
Im Integrations- und Teilhabegesetz wird der Begriff „Menschen mit Migrationsgeschichte“ neu eingeführt (§ 3 IntTG). Darunter fallen Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch Personen, die rassistisch diskriminiert werden, unabhängig davon, ob sie einen Migrationshintergrund aufweisen oder bspw. aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Kleidung Nachteile durch rassistische Zuschreibung erfahren. Davon betroffen sind etwa schwarze Menschen oder Sinti*zze und Rom*nja.
Förderung der Teilhabe und Folgenabschätzung
Das Land verpflichtet sich außerdem zur Förderung der Durchsetzung der chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. Bei der Gestaltung von Förderprogrammen und -maßnahmen sind die Ziele und Grundsätze des Gesetzes zu berücksichtigen.
Quelle/Weitere Informationen: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Pressemitteilung 11. November 2022