Der Bund unterstützt den Freistaat Thüringen bei der Qualitätsverbesserung in Kitas und Kindergärten sowie beim Ausbau der Beitragsfreiheit mit rund 142 Millionen Euro bis 2022. Die entsprechende Vereinbarung unterzeichneten am 4. September 2019 Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Ministerpräsident Bodo Ramelow und Bildungsminister Helmut Holter in der Thüringer Staatskanzlei. Es ist der zehnte Vertrag zwischen dem Bund und einem Bundesland zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes.
Mit den Mitteln des "Gute-KiTa-Gesetzes" – rund 142 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – will Thüringen folgende vier prioritäre Maßnahmen umsetzen:
1. Stärkung der Betreuungsqualität
Durch einen verbesserten Personalschlüssel sollen die Erzieherinnen und Erzieher mehr Zeit für die Kinder haben. Mit der Änderung des Thüringer Kita-Gesetzes wird der Betreuungsschlüssel für die Kinder zwischen dem vollendeten vierten und vor Vollendung des fünften Lebensjahres von bisher 1:16 auf 1:14 verbessert. Das heißt konkret, ab August 2020 ist eine Fachkraft für 14 Kinder und nicht mehr für 16 Kinder in dieser Altersgruppe zuständig.
Zudem soll mehr Zeit für die fachliche Arbeit außerhalb der Gruppen zur Verfügung gestellt werden. Hier werden die im Mindestpersonalschlüssel enthaltenen Ausfallzeiten von derzeit 25 auf 28 Prozent erhöht.
2. Multiprofessionelle Teams
Es soll ein Modellprojekt "Vielfalt vor Ort begegnen – Multiprofessionelle Teams in Kindertageseinrichtungen mit komplexen Bedarfen" initiiert werden. Multiprofessionelle Teams sollen Kindergärten mit komplexen Herausforderungen unterstützen, die z.B. aus ihrer Lage in sozialen Brennpunkten oder dem Vorhandensein von soziokulturellen und sozioökonomischen Herausforderungen resultieren.
3. Ausbau der Beitragsfreiheit
Statt bisher zwölf sollen ab August 2020 die letzten 24 Monate vor der Einschulung beitragsfrei werden. Mit der Erweiterung der Beitragsfreiheit von 12 auf 24 Monate sparen Eltern pro Kind durch das Gute-KiTa-Gesetz zusätzlich im Durchschnitt ca. 1.500 Euro und insgesamt etwa 3.000 Euro.
4. Gewinnung qualifizierter Fachkräfte durch praxisintegrierte Ausbildung
Im Rahmen der Fachkräfteoffensive des Bundes ist in Thüringen ein zweistufiges Modellprojekt zur Einführung der praxisintegrierten Erzieherausbildung vorgesehen. Dabei erhalten Kinderbetreuungseinrichtungen Zuschüsse, um Auszubildende für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung zu vergüten. Darüber hinaus sollen den Auszubildenden professionelle Praxisanleiterinnen bzw. Praxisanleiter (Mentoren) an die Seite gestellt werden, welche selbst als erfahrene Fachkräfte in einem Kindergarten tätig sind.
Das Modellprojekt soll insgesamt über vier Jahre laufen. In diesem Jahr stehen 61 und im nächsten Jahr 60 Plätze für die dreijährige Ausbildung zur Verfügung, also insgesamt 121 Plätze für Thüringen. Der Bund fördert im Rahmen der Fachkräfteoffensive die Ausbildungsplätze im ersten Jahr zu 100 Prozent, im zweiten Jahr zu 70 und im dritten Jahr zu 30 Prozent. Thüringen will einen Teil der Mittel aus dem "Gute-Kita-Gesetz" einsetzen, um die Förderung im zweiten und dritten Ausbildungsjahr jeweils auf 100 Prozent aufzustocken. Quelle/Weitere Informationen: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Pressemitteilung vom 4. September 2019