Zum 1. November 2022 ist die Neufassung der Niedersächsischen Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch (DVO-BauGB) in Kraft getreten.
Quelle: Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt GVBl. 2022, S. 634
Oktober 2022: Die Niedersächsische Landesregierung hat auf Vorschlag von Innenminister Boris Pistorius beschlossen, die Niedersächsische Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch (DVO-BauGB) neu zu fassen.
Zuletzt ist die DVO-BauGB im Jahr 2005 umfassend überarbeitet worden. Die nunmehr erfolgte Neufassung bezieht sich ausschließlich auf den Abschnitt zur amtlichen Grundstückswertermittlung, für den sich ein umfangreicher Überarbeitungsbedarf ergeben hat.
Zur Begründung führt die Landesregierung aus: Im Kontext der Daseinsvorsorge komme dem Bereich Wohnen und damit dem Grundstücksmarkt eine elementare Grundfunktion zu. In Zeiten örtlich stark steigender Miet- und Immobilienpreise und volatiler Grundstücksmärkte sei es notwendig, sämtliche Akteure am Grundstücksmarkt hinreichend zu informieren und für allgemeine Grundstücksmarkttransparenz zu sorgen, so die Niedersächsische Landesregierung.
Die vorrangige Aufgabe der nach BauGB zu bildenden Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sei es, durch Grundstückswertermittlungen sowie durch Marktbeobachtungen beziehungsweise -analysen zur Transparenz des Grundstücksmarktes beizutragen. Die Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bilde die solideste Grundlage für die Ableitung und Veröffentlichung von Informationen über den Grundstücksmarkt und seine Entwicklung. Sämtliche daraus abgeleiteten wesentlichen Grundstücksmarktdaten seien amtlich und müssten den heutigen Ansprüchen zur Bereitstellung gerecht werden, insbesondere digital, interaktiv und grafisch georeferenziert im Internet zur Verfügung stehen. Die rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen an die Qualität und die Verfügbarkeit der von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bereitgestellten Daten und Dienstleistungen habe sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht.
Zudem hätte sich durch die aktuellen Entwicklungen der rechtlichen sowie zusätzlich auch zahlreichen fachlichen Rahmenbedingungen in Verbindung mit Erfahrungen aus der Praxis der Immobilienwertermittlung in diversen Punkten ein Nachbesserungs- beziehungsweise Modernisierungsbedarf ergeben. Diesem wird mit der Neufassung der DVO-BauGB begegnet.
Quelle/Weitere Informationen: Niedersächsische Landesregierung, Pressemitteilung vom 4. Oktober 2022