Der Bremer Senat will bei der Umsetzung der Grundsteuerreform, die das Bundesverfassungsgericht angemahnt hatte, die Belastung für Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter begrenzen. Dafür sollen die Steuermesszahlen per Landesgesetz angepasst werden. Der entsprechende Gesetzenwurf wurde am 6. August 2024 durch den Senat beschlossen. Außerdem wurde das Ortsgesetz für den neuen Hebesatz für die Grundsteuer B in der Stadt Bremen auf den Weg gebracht. Beides zusammen soll dazu führen, dass die Grundsteuerreform in Bremen aufkommensneutral umgesetzt wird.
Die Steuermesszahlen dienen dazu, die Grundsteuerbelastung zwischen den Bereichen Wohnen, Nichtwohnen und unbebauten Grundstücken zu verteilen. Bremen wendet bei der Grundsteuerreform das Bundesmodell an. Würden jedoch die Messzahlen des Bundes übernommen, käme es aufgrund der unterschiedlich starken Wertsteigerung bei Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken zu einer erheblichen Belastungsverschiebung. Denn bei der Grundsteuerreform spielt erstmals der Bodenrichtwert eine entscheidende Rolle, der bei Wohngebieten deutlich höher als bei Gewerbegebieten ist. Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Wohnungen sowie Mieterinnen und Mieter müssten 20 Prozent höhere Lasten schultern, während Nichtwohngrundstücke wie etwa Gewerbeflächen entlastet würden. Dieser Effekt soll mit den Landessteuermesszahlen gedämpft werden, so dass Wohngrundstücke auch künftig wie bisher 53 Prozent zum Gesamtaufkommen der Grundsteuer beisteuern, Nichtwohngrundstücke und unbebaute Flächen 47 Prozent. Um das zu erreichen, bleibt die Messzahl für Wohngrundstücke bei 0,31 Promille, während die Messzahl für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke auf 0,75 Promille angehoben wird. Damit soll zugleich ein Anreiz gesetzt werden, unbebaute Grundstücke angesichts des Wohnraummangels auch zu nutzen.
Um die zugesagte Aufkommensneutralität bei der Grundsteuerreform sicherzustellen, muss der Hebesatz in der Stadt Bremen auf 755 Prozent festgelegt werden. Dadurch soll das bisher in der Stadt Bremen erzielte Aufkommen von gut 180 Millionen Euro pro Jahr gesichert und die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral umgesetzt werden. Die Stadt Bremerhaven legt ihren Hebesatz selbst fest.
Die Faustformel zur Berechnung der Grundsteuer in der Stadtgemeinde Bremen lautet nach den entsprechenden Beschlüssen: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer
Das Landesmesszahlengesetz wird zunächst zur 1. Lesung in den Landtag eingebracht, ehe dann nach der Befassung des Haushalts- und Finanzausschusses die 2. Lesung im Landtag erfolgt. Das Hebesatzgesetz kann wegen des Berechnungsverfahrens erst nach dem Landesmesszahlengesetz in der Stadtbürgerschaft beschlossen werden.
Quelle/Weitere Informationen: Senator für Finanzen Bremen, Pressemitteilung vom 6. August 2024