Am 29. Oktober 2020 wurde der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) unterzeichnet. Durch diesen Staatsvertrag soll eine Anschlussregelung für den zum 30. Juni 2021 auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag geschaffen werden.
Im Mittelpunkt des Staatsvertrages steht die Erhöhung des Spielerschutzes. In diesem Zusammenhang sieht die glücksspielrechtliche Neuregulierung vor allem eine Neugestaltung der Regelungen für Glücksspielangebote im Internet sowie die Errichtung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Sachsen-Anhalt vor, durch die zugleich auch ein effektiverer Vollzug beabsichtigt ist. Nach Abschluss der Ratifikationsverfahren in den Länderparlamenten soll der Glücksspielstaatsvertrag 2021 zum 1. Juli 2021 in Kraft treten.
Quelle/Weitere Informationen: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, Pressemitteilung vom 2. November 2020